Thomas K. als Opfer rechter Gewalt anerkannt

Pressemitteilung des Initiativkreis Antirassismus

Thomas K. als Opfer rechter Gewalt anerkannt – 16-Jähriger 2003 von Neonazi in Wahren erstochen – Polizei kannte Urteil nicht – Anerkennungen und Recherchen weiterhin notwendig 

Thomas K. wurde nur 16 Jahre alt. Am Abend des 4. Oktober 2003 erstach der Neonazi René M. den Schüler in Wahren. Tatmotiv: Sozialdarwinismus.

“Erst jetzt, mehr als zehn Jahre nach seiner Ermordung, wurde Thomas K. offiziell als Todesopfer rechter Gewalt anerkannt.”, so Steven Hummel vom Initiativkreis Antirassismus. Hummel: “Er ist damit nach Achmed Bachir, der 1996 durch zwei Neonazis im Leipziger Süden erstochen wurde, dem 2010 am Leipziger Hauptbahnhof erstochenen Kamal Kilade sowie Nuno Lourenço, der 1998 an den Spätfolgen eines Angriffs durch Neonazis starb, das vierte Todesopfer rechter Gewalt, das in Leipzig anerkannt wird.”

Bereits im Oktober 2013 veröffentlichte die Gruppe “Rassismus tötet!”-Leipzig, im Rahmen der Gedenkdemonstration an den Mord an Kamal Kilade, eine Zusammenfassung zu rechtsmotivierten Morden in Leipzig. Der Überblick thematisierte auch den Mord an Thomas K. Die Rechercheergebnisse führten Anfang 2014 zu einer Kleinen Anfrage (Landtags-Drucksache 5/13588) der Landtagsabgeordneten Kerstin Köditz (Die LINKE), die das sächsische Innenministerium nun beantwortete.

“Die Antwort des Innenministeriums ist durchaus überraschend!”, so Hummel. “Doch”, so Hummel weiter, “überrascht weniger die Anerkennung von Thomas K. als deren Begründung, weshalb dies bisher nicht geschehen ist: ‘Die rechte Motivlage ergab sich erst aus dem Urteil und war der Polizei bislang nicht bekannt’! Damit zeigen die Behörden erneut, welche Bedeutung rechtsmotivierte Gewalttaten in ihren Ermittlungen haben: Keine!”

Hummel: “Nicht nachvollziehbar ist weiterhin, weshalb die Morde an Klaus R. (1994), Horst Richard K. (1995), Bernd Grigol (1996), sowie Karl-Heinz Teichmann (2008) keine Beachtung gefunden haben. Vor allem bei letzterem ist ein sozialdarwinistisches, gegen Wohnungslose gerichtetes Motiv klar erkennbar.”

“Die Anerkennung von Thomas K. kann daher nicht darüber hinwegtäuschen, dass eine Auseinandersetzung mit rechter Gewalt innerhalb der Leipziger Stadtgesellschaft, also in Verwaltung, Parteien, Medien sowie aber auch unter den Bewohner_innen selbst, weiterhin notwendig bleibt.”, so Hummel weiter.

Hummel abschließend: “Wir fordern eine Nachüberprüfung der anderen Morde in denen z.B. während des Gerichtsprozesses eine rechte Tatmotivation festzustellen war. Es bleibt unverständlich, dass die Polizei die vor Gericht als ermittelnde Behörde aussagen muss, im Nachhinein kein Interesse an den Urteilen zu haben scheint. Nur so ist zu erklären, dass es mehr als zehn Jahre dauert, bis ein eindeutiger rechter Mord Eingang in die offizielle Statistik findet.”

Die Polizei könnte sich hier relativ leicht an ihrer Definition von “Politisch Motivierter Kriminalität” (PMK) halten und die Morde entsprechend einordnen. Einer der zentralen Sätze der Definition lautet, der PMK würden Straftaten zugeordnet, „wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie gegen eine Person gerichtet sind wegen ihrer politischen Einstellung, Nationalität, Volkszugehörigkeit, Rasse, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung, Herkunft oder aufgrund ihres äußeren Erscheinungsbildes, ihrer Behinderung, ihrer sexuellen Orientierung oder ihres gesellschaftlichen Status“ (BKA 2001).