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Wir unterstützen den Protest gegen die Abschiebung von Shengjul und Chala Demova nach Mazedonien

Kritik an rechtswidriger Abschiebung einer schwangeren Frau und ihrer elfjährigen Tochter nach Mazedonien und Forderung nach deren sofortiger Rückführung nach Deutschland. Auch ihr könnt unterstützen! Aufhebung der Einreisesperre fordern & Spenden

Der Hintergrund:
In der Nacht zum 28. Mai 2013 wurden Shengjul Demova und ihre elfjährige Tochter Chala zwei Uhr früh in ihrer Wohnung in Borna (bei Leipzig) von Polizeibeamt_innen geweckt und ohne terminliche Vorankündigung unter inhumanen und anmaßenden Umständen wenige Stunden später mit dem Flugzeug nach Mazedonien deportiert. Einige Tage zuvor und am Tag der Abschiebung wurde jeweils ein Eilantrag beim Verwaltungsgericht Leipzig gestellt, welcher zum einen mit der hohen Suizidgefahr von Shengjul im Fall einer Abschiebung und zum anderen mit ihrer risikobehafteten Schwangerschaft und den seit länger andauernden Eheschließungsversuch mit einem deutschen Staatsangehörigen begründet wurde. Beide Anträge wurden am Tag der Abschiebung vom Richter abgelehnt. Die Abschiebung war aufgrund der extrem schlechten gesundheitlichen Verfassung und der Schwangerschaft von Shengjul rechtswidrig.

Die Geschichte:

Shengjul und Chala Demova sind vor drei Jahren aus Mazedonien vor dem Ehemann und der Familie geflohen. Die Flucht begründete sich vor allem durch die physischen sowie psychischen Gewaltausübungen des Ehemannes und den zunehmenden Mordandrohungen der männlichen Mitglieder ihrer Familie seit der Trennung von ihrem tyrannischen Ehemann. Nach ihrer Flucht erfuhr die Familie durch missliche Umstände von Shengjuls unehelichen Sexualkontakt mit einem Mann in Deutschland und seitdem haben die Androhungen und gleichzeitig die Gefahr eines Ehrenmordes zugenommen. Im Fall, dass Shengjul oder Chala der Familie begegnen oder diese über ihren Aufenthaltsort erfahren, befinden sie sich in außerordentlicher Lebensgefahr.

Aufgrund der gewalterfüllten, traumatisierenden Erfahrungen in Mazedonien leidet Shengjul seit längeren an schweren psychischen Störungen wie Depressionen, Angstzuständen, Suizidalität und einer Posttraumatischen Belastungsstörung. Sie unterzog sich deswegen in den letzten Jahren mehreren stationären sowie teilstationären Behandlungen und ihren Alltag konnte sie nur aufgrund der Einnahme von Psychopharmaka bewältigen. Trotz der oben genannten ärztlichen Diagnosen und einem jüngst begangenen Suizidversuch, unterschrieb der zuständige Arzt des Gesundheitsamtes im Landkreis Leipzig ihre Reise- und Flugtauglichkeit. Neben dem ist ferner nicht nachvollziehbar, warum die Zentrale Ausländerbehörde die Abschiebung von Chala und Shengjul plante, obwohl diese über die Bemühungen einer Eheschließung von Shengjul und ihrem Lebenspartner informiert worden sind. Ebenso wurde die Schwangerschaft bei der Vorbereitung und Durchführung der Abschiebungen von den verantwortlichen Behörden scheinbar nicht ernst genommen.
Die Eheschließung wurde von den involvierten Behörden teilweise willkürlich und unbegründet über Monate hinweg gezogen und durch den Vollzug der Abschiebung letztendlich verhindert. Vor allem ist die Zentrale Ausländerbehörde in Chemnitz zu kritisieren, welche die Ausstellung einer für die Eheschließung notwendigen Kopie ihres Reisepasses trotz standesamtlichen und anwaltlichen Aufforderungen offensichtlich verweigerte.

Wiedereinreise nach Deutschland:
Nach einer vollzogenen Abschiebung sind betroffene Menschen häufig ohne Unterkunft, Perspektive und ausreichende finanzielle Mittel. Seit ihrer Landung in Skopje sind auch Shengjul und Chala obdachlos und aus Furcht vor der Familie können sie nicht bei ehemaligen Bekannten oder Verwandten unterkommen. Zudem tragen ungünstige Bedingungen (u.a. ein wohlhabender Vater) dazu bei, dass ihnen keine Sozialhilfe zusteht.
Um das Leben beider zu schützen und das Recht auf Ehe und Familie zu ermöglichen, ist eine Rückkehr von Shengjul und Chala nach Deutschland zwingend erforderlich!
Shengjul und ihr Verlobter haben derzeit keine andere Möglichkeit mehr, als ihre Ehe in Mazedonien zu schließen. Doch die danach geplante Rückkehr bringt einige Hürden mit sich, da u.a. nach einer Abschiebung eine unbefristete Einreisesperre nach Deutschland besteht und hohe Kosten bei einer Familienzusammenführung entstehen.

Zeigt euch solidarisch und fordert mit dem beiliegenden Schreiben die Zentrale Ausländerbehörde in Chemnitz dazu auf, die Einreisesperre aufheben zu lassen und eine schnelle Familienzusammenführung nach Deutschland zu ermöglichen. Unterstützt die beiden mit einer Spende.

Bankverbindung:
Bon Courage e.V.
Kontonummer: 2653940
BLZ: 86065448 (VR Bank Leipziger Land)

Das Ausstellen einer Spendenquittung ist auf Anfrage möglich.

Kontakt:
Telefon: 01577 5176855
E-Mail: info@boncourage.de
http://boncourage.de

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Name:

Adresse:

An die
Landesdirektion Chemnitz
Zentrale Ausländerbehörde
Adalbert-Stifter-Weg 25
09131 Chemnitz

Tel.: 0371/45990
Vollstreckte Abschiebung von Shengjul Demova und ihrer Tochter Chala Demova nach Skopje, Mazedonien
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe von der Abschiebung von Frau Shengjul Demova und ihrer elfjährigen Tochter Chala Demova nach Skopje, Mazedonien am Dienstag, den 28. Mai 2013 erfahren und bin über die Umstände dieser zwangsweisen, rechtswidrigen Rückführung entsetzt.

Frau Demova stand kurz vor der Eheschließung mit ihrem Verlobten Jens K. aus Borna und erwartet zudem ein Kind von ihm. Für die standesamtliche Trauung fehlte seit Wochen nur noch eine Kopie ihres Reisepasses, welche durch das Standesamt Borna bei Ihnen beantragt wurde. Folglich müssen Sie von den Heiratsabsichten des Paares gewusst haben und aus diesem Grund ist es für mich unverständlich, dass sie trotz dessen eine Abschiebung vollzogen haben und dem Paar das Grundrecht auf Ehe und Familie verwehrt haben. Obwohl das Gericht, die Ausländerbehörde Borna sowie die an der Abschiebung beteiligten Polizeibeamt_innen und Ärzt_innen über die Schwangerschaft von Frau Demova schriftlich oder mündlich in Kenntnis gesetzt wurden, wurde die Abschiebung vollzogen und Frau Demova damit u.a. einem erhöhten Risiko einer Fehlgeburt ausgesetzt.

Frau Demova und ihre elfjährige Tochter halten sich seit der Abschiebung in Skopje auf; obdachlos und durch den fehlenden Anspruch auf staatliche Sozialhilfe mittellos. Ferner hat sich der gesundheitliche Zustand von Frau Demova seit der Abschiebung extrem verschlechtert und die Gefahr einer Fehlgeburt ist aufgrund der starken psychischen Belastungen immer noch sehr hoch. Der Zugang zu gesundheitlichen Einrichtungen ist durch fehlende finanzielle Mittel nicht gegeben.

Die Verzögerung der Eheschließung und Familiengründung, das rechtswidrige Vorgehen bei der Abschiebung sowie die derzeitig bedrohliche und prekäre Lebenssituation von Frau Demova und ihrer Tochter in Mazedonien sind für mich absolut inakzeptabel und aus diesem Grund fordere ich Sie dazu auf

1) die unbefristete Einreisesperre von Frau Demova und ihrer Tochter sofort aufheben zu
lassen,
1) Frau Demova und ihre Tochter von einer Begleichung alle Abschiebekosten zu
befreien,
2) die Wiedereinreise von Frau Demova und ihrer Tochter nach der Eheschließung in
Mazedonien ohne weitere, repressive Rechtsbestimmungen zu ermöglichen.

Mit freundlichen Grüßen

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Unser Gastkommentar zur faktischen Abschaffung des Grundrechtes auf Asyl im Stadtmagazin Kreuzer

Auch 20 Jahre nach dem Asylkompromiss haben Flüchtlinge noch mit dessen Folgen zu kämpfen.

Die Abschaffung des Grundrechts auf Asyl jährte sich am 26. Mai bereits zum 20. Mal. Der Grundgesetzänderung im Jahr 1993 ging eine Welle von rassistischen Übergriffen und Anschlägen voraus. Die durch Medien und politische Stichwortgeber aufgeheizte gesellschaftliche Stimmung machte schließlich den Weg frei für den tiefgreifendsten Einschnitt in die deutsche Asylgesetzgebung. Die notwendige Zweidrittelmehrheit zur Änderung des Grundgesetzes gewährleisteten die Stimmen von CDU/CSU, der FDP und der SPD.

Es wäre ein Trugschluss zu glauben, dass die Abschaffung des Artikel 16 des Grundgesetzes eine Notmaßnahme war, um „Wirtschaftsflüchtlingen“ Einhalt zu gebieten oder die Bevölkerung, die den brandschatzenden Nazis zum Teil zujubelte oder sich wie in Rostock oder Hoyerswerda an Angriffen beteiligte, zu beruhigen. Tatsächlich hatten CDU/CSU und SPD weit vor 1993 systematisch an an der faktischen Abschaffung des Asylrechts gearbeitet und an der rassistischen gesellschaftlichen Stimmung mitgewirkt. Ein wesentliches Instrument dafür war das Asylverfahrensgesetz, das den Artikel 16 konkretisiert. Dessen Einführung 1982 durch die SPD brachte neben Erschwernissen beim Zugang zum Asylrecht auch erhebliche Verschlechterungen der Lebenssituation von Asylsuchenden mit sich, wie etwa die Residenzpflicht, Regelunterbringung in Sammelunterkünften, Einschränkung der Arbeitsmöglichkeiten und die Ausgabe von Sozialleistungen in Form von Sachleistungen.

In den 80er Jahren entdeckten rechte Parteien das Thema Asyl als Schwerpunkt für politische Kampagnen. Die Union stimmte in diese Hetzjagd ein und startete 1986 eine demagogische Kampagne gegen die angebliche „Asylantenflut“. Spätestens in diesem Kontext war der Ruf nach einem grundlegenden Schlag gegen das Grundrecht auf Asyl folgerichtig und gerann zur politischen Forderung der Konservativen.

Der Asylkompromiss von 1993 fasste die Einschränkungen der Vorjahre zusammen und trieb sie mit der Einschränkung des vormaligen Asylrechtsartikels auf die Spitze. „Politisch Verfolgte genießen“ seither nur noch „Asylrecht“, wenn sie nicht über einen sicherer Drittstaat einreisen. Bekanntlich ist Deutschland von sicheren Drittstaaten umgeben, was eine legitime Einreise für Schutzsuchende de facto nur mit dem Flugzeug ermöglicht. Hinzu kommt das Prinzip der „sicheren Herkunftsstaaten“. Derzeit will Bundesinnenminister Friedrich unter Berufung auf diese Regelung Mazedonien und Serbien als sichere Herkunftsstaaten definieren und damit Schutzsuchenden, insbesondere Roma, den Zugang zum Asylrecht in der BRD verwehren.

Als weiteren Schlag gegen das Asylrecht als humanitäres Prinzip und Lehre aus dem Nationalsozialismus umfasst der Asylkompromiss das Asylbewerberleistungsgesetzes, das die eingeführten Einzelmaßnahmen und zusätzliche Einschränkungen der Sozialleistungen in einem Gesetzestext vereint. Erst im vergangenen Jahr wurden die im Gesetz festgeschriebenen Sonderleistungen für Asylsuchende für verfassungswidrig erklärt. Der von der Bundesregierung vorgelegte Referentenentwurf zur Neuregelung des Gesetzes schreibt abgesenkte Sonderleistungen für bestimmte Gruppen von Asylsuchenden, die Beibehaltung des Sachleistungsprinzip und die unzureichende gesundheitliche Versorgung fort.

Ein eisiger Wind weht Asylsuchende auch heute noch entgegen, sowohl auf institutioneller Ebene als auch im Alltag. Das rassistische Gerede von vermeintlichem „Asylbetrug“ oder „Wirtschaftsflüchtlingen“, die „abgewehrt“ werden müssen, steht wie vor 20 Jahren hoch im Kurs und wird flankiert von geistigen Brandstiftern wie Thilo Sarrazin.

Auf der anderen Seite ist seit dem vergangenen Jahr eine neue antirassistische Offensive in Gange, die zum großen Teil von Geflüchteten selbst getragen wird und sich gegen alle Facetten der rassistischen Realität wendet. Der in diesem Rahmen organisierte Refugee-March, der im Sommer von Würzburg auch über Leipzig nach Berlin führte oder das Protestcamp auf dem Oranienplatz in Berlin sind Beispiele dafür. Es ist wichtig diese Kämpfe und Widerstand, der auch im Kleinen stattfindet, zu unterstützen und rassistischer Diskriminierung seine institutionelle Grundlage zu nehmen.

erschienen im Kreuzer 6/2013