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Kundgebung 14.5.: Keine Einzeltäter – Netzwerk vor Gericht

Nach vier Jahren soll am 14. Mai 2020 der Geschäftsführer Tobias B. von der Leipziger Sicherheitsfirma »Pro GSL GmbH« wegen des Neonazi-Angriffes in Connewitz vor dem Amtsgericht erscheinen. Es muss damit gerechnet werden, dass auch dieses Mal, die rechten Netzwerke, die den Neonazi-Angriff geplant und organisiert haben, verharmlost und nicht thematisiert werden.

“Sicherheit” und Neonazis

Bereits im November 2016 richtete sich eine antifaschistische Demonstration gegen die Sicherheitsfirma »Pro GSL GmbH«. Bis zu 20 gewaltbereite Neonazis warteten damals auf einem Dach der als Firmensitz angegebenen Adresse in der Großen Fleischergasse 4 und riefen „NSU, NSU“.

Von Zwickau bis Connewitz

Die beiden Geschäftsführer der “Sicherheitsfirma” sind keine Unbekannten. Im NSU-Untersuchungsausschuss im Jahr 2016 hatte ein Zeuge ausgesagt, einer von ihnen habe einen Schlüssel zum Büro des Zwickauer Unternehmers Ralf „Manole“ Marschner gehabt, der Teil des NSU-Unterstützer*innennetzwerks war. Geschäftsführer von »Pro GSL GmbH«, Oliver R., soll laut einem Geschäftspartner Marschners mit Nachdruck die Herausgabe von dessen Computer gefordert haben. Auf diesem fanden die Ermittler später die Titelmelodie von „Paulchen Panther“ – die Hintergrundmusik des NSU-Bekennervideos.

Und das Geschäftsführer-Duo von »Pro GSL« hat noch deutlich mehr auf dem Kerbholz. Geschäftsführer Tobias B. steht jetzt für den Neonazi-Angriff am 11. Januar 2016 im Stadtteil Connewitz vor dem Amtsgericht. Er wurde gemeinsam u.a. mit Neonazis von der »Weiße Wölfe Terrorcrew«, Hooligans vom Hallenschen FC und vom 1. FC Lokomotive Leipzig und Protagonist*innen der »Imperium Fighting Championship« am Tat-Abend fest gesetzt.

Bereits am 20. April 2015 ist Tobias B. zusammen mit weiteren Neonazis bei einem »Legida«-Aufmarsch auf Bildern zu sehen. Immer wieder kam es am Rande der Aufmärsche zu Angriffen auf Gegendemonstrant*innen. Die Übergriffe ereigneten sich oft in der Nähe der »Haifischbar« in der Großen Fleischergasse 4, später am Cafe Hundertwasser.

Auf den Bildern vom April 2015 taucht Tobias B. zusammen mit Kevin D., Neo­nazi-­Hooligan Riccardo Sturm, Daniel W. (der Projektleiter der MDR-Tochter »Media Mobil GmbH« ist und bereits für den Angriff in Connewitz verurteilt wurde) oder Tim Z. (MMA-Kämpfer der »Imperium Fighting Championship« und bei den gewalttätigen Protesten gegen die Erstaufnahmeeinrichtung syrischer Flüchtlinge in Dresden 2015 vor Ort) auf.

Oliver R. von »Pro GSL« war an diesem Tag Ordner beim »Legida«-Aufmarsch. Die völkisch-rassistische Bewegung »Legida«, die ab 2015 kontinuierlich Aufmärsche in Leipzig durchführte, steht auch im Zusammenhang mit dem Neonazi-Angriff vom 11. Januar 2016 auf der Wolfgang-Heinze-Straße. Es war zeitgleich zur Legida-»Geburtstags«-Demo, als der rechte Mob in Connewitz wütete.

Die Sicherheitsfirma »Pro GSL GmbH« findet sich in Leipzig bei vielen Baustellen als Objektschutz, stellt aber auch regelmäßig Security für unterschiedliche Geschäfte oder Veranstaltungen, wie beispielsweise 2017 beim Lindenauer Hafenfest.

Keine Netzwerke nur “Einzeltäter“

Ebenso wie bei den Morden des NSU, beim Mord an Lübcke und den Morden in Hanau, interessieren sich Polizei und Staatsanwaltschaften nicht für die rechtsradikalen Netzwerke und Hintergründe. Ähnlich ist es auch bei einem der größten und organisiertesten Angriffe der letzten Jahre in Sachsen: bis heute gibt es keine Ermittlungen und Verfahren gegen die Strukturen des Neonazi-Angriffs in Connewitz. Immer wieder behaupten die Täter vor Gericht alleine dort gewesen zu sein und irgendwo hinten oder in der letzten Reihe gelaufen zu sein und sonst nichts zu wissen oder gesehen zu haben.

Immer wieder werden rechtsradikale Taten entpolitisiert und organisierte, sowie geplante Angriffe zu „Einzelfällen“ erklärt. Noch am Tatabend versuchte der Sprecher der Polizei Leipzig aus dem Angriff in Connewitz eine Auseinandersetzung unter Fußballfans zu machen.

Die langjährigen Strukturen und Akteure werden immer wieder verharmlost. Für die Täter heißt dies, dass sie keine ernsthaften Konsequenzen zu befürchten haben und weiter machen.

Wir nehmen das nicht hin und rufen dazu auf, die Prozesse zu begleiten.

Rechte Netzwerke bekämpfen und offenlegen!


14. Mai 2020 um 12 Uhr vor dem Amtsgericht Leipzig

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Kundgebung: Keine Einzeltäter – Rechtes Netzwerk vor Gericht – abgesagt

Die Kundgebung ist abgesagt, der Prozess am 23.4. findet nicht statt. Sollte es einen neuen Termin geben, werden wir euch informieren.

Schaut auch auf: https://www.prozess1101.org


Nach vier Jahren soll am 23. April 2020 erstmalig der bekannte Christopher H. aus Leipzig wegen des Neonazi-Angriffes in Connewitz vor dem Amtsgericht erscheinen. Mit ihm soll an jenem Tag auch der vierte Anlauf für einen Prozess gegen den sächsischen Justizvollzugsbeamten Kersten H. unternommen werden. Ebenfalls soll Danny L. wegen des Angriffes am 11. Januar 2016 um 9 Uhr in Saal 200 vor Gericht erscheinen.

Bis heute kaum bekannte Kader aus Leipzig vor Gericht

Mit Christopher H. steht erstmalig ein seit Jahren bekannter rechter Akteur aus Leipzig vor Gericht. Er war MMA-Kämpfer beim “Imperium Fight Team“ von Benjamin B. und war Mitglied der mittlerweile aufgelösten Fangruppierung “Scenario Lok“ des 1. FC Lokomotive Leipzig. Im September 2016 war er zusammen mit ungefähr 40 Neonazis und einer Gruppe Hooligans auf dem Weg nach Gera. Die Polizei stellte bei der Kontrolle der Gruppe Messer, Schlagstöcke, Sturmhauben, Quartzhandschuhe, Pyrotechnik und Mundschutze fest. In der Gruppe waren noch weitere Neonazis, die noch für den Neonazi-Angriff in Connewitz auf ihre Verhandlung warten.

Keine Netzwerke nur “Einzeltäter“

Ebenso wie bei den Morden des NSU, beim Mord an Lübcke und den Morden in Hanau, interessieren sich Polizei und Staatsanwaltschaften nicht für die rechtsradikalen Netzwerke und Hintergründe. Ähnlich ist es auch bei einem der größten und organisiertesten Angriffe der letzten Jahre in Sachsen: bis heute gibt es keine Ermittlungen und Verfahren gegen die Strukturen des Neonazi-Angriffs in Connewitz. Immer wieder behaupten die Täter vor Gericht alleine dort gewesen zu sein und irgendwo hinten oder in der letzten Reihe gelaufen zu sein und sonst auch Nichts zu wissen oder gesehen zu haben.

Immer wieder werden rechtsradikale Taten entpolitisiert und organisierte, sowie geplante Angriffe zu „Einzelfällen“ erklärt. Noch am Tatabend versuchte der Sprecher der Polizei Leipzig aus dem Angriff in Connewitz eine Auseinandersetzung unter Fußballfans zu machen. Die langjährigen Strukturen und Akteure werden immer wieder verharmlost. Als wären Brutalität und zwanghafter Wahn nicht wesentliche Bestandteile faschistischer Identität. Als wäre die Gewalt, vom Zuschlagen bis zum Mord, nicht zwingende Folge der propagierten Vernichtungsideologie. Die menschenverachtenden Anschauungen motivieren Neonazis dazu, Schaden anzurichten, einzuschüchtern, Angst und Schrecken zu verbreiten. Umgekehrt soll aus der brutalen Tat die rechte Ideologie sprechen oder ablesbar sein. Rechte Gewalt und rechter Terror haben nicht zuletzt eine Binnenwirkung: Die Beteiligten versichern sich selbst – und den rechten “Szenen“ – der eigenen Radikalität. Die männliche Rollenerwartung, in der das Idealbild eines heroischen, harten “Kämpfers“ und “Soldaten“ passt besonders als Beschreibung zu den Neonazis in Leipzig, die sich als „Hooligans“ und im Kampfsport wieder finden.

Der vierte Versuch

Am 23. April wird erneut auch der sächsische Justizvollzugsbeamte Kersten H. vor Gericht stehen. Am 9. Januar 2020 sollte er zusammen mit Daniel W., einem Projektleiter für Übertragungstechnik in einem “Tochterunternehmen“ des Mitteldeutschen Rundfunk (MDR), vor Gericht erscheinen, tat er jedoch nicht. Er fehlte unentschuldigt. Es war der dritte Versuch einer Hauptverhandlung in diesem Verfahren. Zwei frühere Termine im Januar und Juli 2018 platzten kurzfristig. Kersten H. tat nach dem Angriff auf Connewitz noch drei Jahre in sächsischen Gefängnissen Dienst und war dort für weitere Mitangeklagte und inhaftierte Rechtsterroristen in seinem Arbeitsbereich “Bewacher“. Das Amtsgericht erlies im Januar gegen Kersten H. einen Sitzungshaftbefehl, den das Landgericht Leipzig am 30. Januar auf Antrag von H. wieder aufhob.

Weitere Verfahren im April

Am 14. April sollten Christopher S. & Nico W. aus Neukieritzsch vor Gericht erscheinen. Christopher S. war Fußballspieler des Bornaer SV. Im April 2017 sorgte eine Solidaritätsaktion seiner Mannschaft für ihn beim Torjubel für einen Spielabbruch gegen Roten Stern Leipzig, dessen Fanladen sich auf der Straße befindet, die von Neonazis 2016 angegriffen wurde.

Am 22.04. geht die Verhandlung gegen Sven H. & Kevin K. weiter. Beide kommen aus Gera und haben ebenfalls schon beim „Imperium Fighting Championship“ gekämpft. Der Veranstalter der „Fighting Championship“ ist das “Imperium Fight Team”, in dem Christopher H. Kämpfer ist. So erklärt sich auch wie Täter aus Thüringen im Januar nach Connewitz gekommen sind und weshalb Neonazis im September aus Leipzig nach Gera fahren, um dort anzugreifen.

Ebenfalls gibt es am 22.04. einen Prozess gegen das Ehepaar Enrico S. & Heike S. aus Thüringen. Heike S. ist die einzige Frau gegen die es einen Prozess wegen dem Angriff in Connewitz geben wird.

Schaut hin!

Geht zu den Prozessen, schafft Öffentlichkeit und lasst die Zeug*innen, die bei den Prozessen aussagen müssen, nicht mit den Neonazis alleine. Nur zusammen können wir die rechten Netzwerke publik machen und den Neonazis zeigen, dass wir uns nicht einschüchtern lassen, weder 2016 noch heute.

Rechte Netzwerke bekämpfen, in Polizei, Justiz und Medien!


Kundgebung am 23. April 2020 um 8 Uhr vor dem Amtsgericht Leipzig in der Bernhard-Göring-Straße


Achtet bitte auf Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern und tragt eine Mund-Nasenbedeckung, wie die „Corona-Schutz-Verordnung“ ab dem 20. April verlangt.

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Redebeiträge vom 4.11.2018

Wir dokumentieren hier die Redebeiträge von der Demonstration „Wer schweigt, stimmt zu – Den rassistischen Konsens durchbrechen!

Wir sind die antifaschistische Gruppe Antithese aus Erlangen. Wir grüßen alle TeilnehmerInnen der Demonstration und erklären uns solidarisch mit ihrem Anliegen.

Ein Teil unserer politischen Aktivitäten umfasst die Gedenkarbeit zu dem antisemitischen Attentat an Shlomo Lewin und Frida Poeschke in Erlangen im Jahr 1980. Wir möchten mit diesem Redebeitrag zum einen wieder überregional auf den antisemitischen Doppelmord aufmerksam machen und zum anderen erste Ergebnisse unserer theoretischen Beschäftigung mit solidarischem, kritischem Gedenken vorstellen. Ein zentraler Aspekt unserer Konzeption von Gedenken besteht in der Reflexivität der eigenen Praxis. Wir haben deshalb ein Thesenpapier ausgearbeitet, das wir euch und damit der gemeinsamen Diskussion zugänglich machen möchten. Die Frage, wieso wir als Gruppe, die zu einem antisemitischen Attentat arbeitet, nun auf einer Demo zu rassistischer Gewalt sprechen, ist schnell beantwortet. Rassismus, der im Fokus dieser Demo steht, und Antisemitismus müssen nicht nur theorethisch so zusammengedacht werden, wie sie real im Verhältnis stehen. Bereits die gewaltsam erzwungene Eigenschaft der Betroffenen, Opfer von nazistischen Angriffen geworden zu sein, erfordert eine gemeinsame übergreifende Thematisierung ihrer Tode. Wir müssen solidarisch gedenken und gemeinsam mit anderen Akteur_innen solidarisch eine kritische Gedenkpraxis organisieren.

Nun einige Worte zum antisemitischen Attentat in Erlangen im Jahr 1980.

Shlomo Lewin, Rabbiner und Verleger und Frida Poeschke, seine Lebensgefährtin, engagierten sich beide im Sinne des christlich-jüdischen Dialogs. Lewin hatte zudem die Gründung einer jüdischen Kultusgemeinde geplant und wollte damit einen zentralen Beitrag zur erneuten Etablierung öffentlichen jüdischen Lebens in Erlangen nach dem zweiten Weltkrieg und der Shoah leisten. Am 19. Dezember 1980 werden Lewin und Poeschke abends in ihrem Haus mit mehreren Pistolenschüssen getötet. Damit wurde vorerst auch die geplante Gründung der jüdischen Gemeinde verhindert. Unmittelbar nach der Tat wurde wesentlich im Umfeld der Opfer ermittelt.

Im weiteren Verlauf der Ermittlungen stießen die Behörden auf den späteren Tatverdächtigen Uwe Behrendt. Zunächst wurde von behördlicher Seite davon ausgegangen, dass Behrendt allein handelte. Vieles spricht jedoch damals wie heute dafür, dass es weitere Unterstützer_innen bei der Tat gegeben haben muss. Sicher ist, dass Behrendt führendes Mitglied in der „Wehrsportgruppe Hoffmann“ war, einer neonazistischen Terrororganisation, aus deren Reihen auch der Oktoberfestattentäter Gundolf Köhler stammte. Behrendt konnte der behördlichen Verfolgung durch eine Flucht in den Libanon entgehen, wo er später Selbstmord begangen haben soll. Die Anklage im Mordfall gegen den Gründer und Anführer der „Wehrsportgruppe Hoffmann“ Karl-Heinz Hoffmann und seine Lebensgefährtin Franziska Birkmann, deren Brille am Tatort gefunden wurde, wurde trotz vorhandener Indizien fallen gelassen. Bis heute wird von staatlicher Seite die These aufrecht erhalten, dass Behrendt allein gehandelt hat.

Ende 2016 fassten wir als Gruppe den Entschluss unsere Gedenkarbeit zu dem antisemitischen Doppelmord in Erlangen, die sich bisher auf eine jährliche Gedenkveranstaltung in der Erlanger Innenstadt beschränkt hatte, in ein langfristiges Dokumentations- und Bildungsprojekt münden zu lassen. Spätestens als klar wurde, dass wir uns eingehender mit Gedenkpolitik auseinandersetzen wollen, standen wir vor der Notwendigkeit einer Selbstverständigung darüber, was für uns Gedenken bedeuten kann und soll. Erste Ergebnisse unseres Reflexionsprozesses wollen wir euch hier vorstellen.

Ein Ausgangspunkt für unsere Auseinandersetzung war das Unbehagen an dem Gedanken, wir könnten die Ermordung Lewins und Poeschkes durch die Form der politischen Kundgebung instrumentalisieren. Was wir dagegen erreichen wollten, war ein kritisches Gedenken zu praktizieren. Die Unterscheidung des Gedenkens von der Trauer brachte uns einem Verständnis davon, wie kritisches Gedenken aussehen könnte einen entscheidenden Schritt näher. Während Trauer die individuelle, psychische Verarbeitung eines Verlustes bezeichnet, meint der Begriff des Gedenkens eine öffentliche Auseinandersetzung mit dem Verlust von Menschenleben, in deren Rahmen diesem Tod politische, historische und gesellschaftliche Bedeutung zugewiesen wird. Der Zweck von Gedenken liegt immer außerhalb der Personen, denen gedacht wird. Deshalb ist Gedenken immer Instrumentalisierung und im Gegensatz zu Trauer auf Legitimation angewiesen. Die Instrumentalisierung selbst kann deshalb nicht Ansatzpunkt der Kritik sein, sondern nur der konkret visierte Zweck des Gedenkens. Er kann illegitim oder legitim sein.

Was aber ist legitimes Gedenken? Unserer Auffassung nach, ist der einzige legitime Zweck, den öffentliches Gedenken verfolgen kann der, dass es sich selbst zukünftig überflüssig macht. Das bedeutet, dass sein Zweck sein muss, zu mahnen und zu verhindern, dass ähnliches noch einmal geschieht. Dazu gehört, den Tod der Personen, denen gedacht wird, als sinnlosen und vermeidbaren Tod – als Ungeheuerlichkeit – auszuweisen und die Bedingungen ihres Todes zu benennen. Es gilt also, herauszuarbeiten welche gesellschaftlichen Verhältnisse und Bedingungen eine solche Tat ermöglicht und nicht verhindert haben und diese Verhältnisse zu kritisieren. Gerade in den herrschenden Formen des Gedenkens zeichnet sich der Charakter dieser gesellschaftlichen Verhältnisse ab. Illegitimes, falsches Gedenken ist daran auszumachen, dass es die Bedingungen und Verhältnisse, die die Tat ermöglicht haben gerade nicht thematisiert oder aber so thematisiert, dass die Aufrechterhaltung eines positiven Selbstbildes nicht in Frage gestellt wird. Dieses positive Selbstbild ist zum Beispiel die nationale Erzählung von den wieder gut gewordenen Deutschen, die den Zivilisationsbruch Auschwitz weltmeisterlich aufgearbeitet und damit endlich überwunden haben. Es ist zum Beispiel auch die Vorstellung, Rassismus existiere lediglich als individuelle Entscheidung und nicht als strukturelles Problem. Diese Selbstvergewisserungen und moralischen Absicherungen tragen zu nichts anderem bei, als der Verschleierung und so der Reproduktion der gewaltförmigen Verhältnisse.

Kritisches Gedenken muss also immer auch Kritik des Gedenkens sein. Dabei scheint uns entscheidend, die eigene Praxis des Gedenkens nie von dieser Kritik auszunehmen. Kritisches Gedenken muss sich schon der Form nach gegen das falsche, illegitime Gedenken richten. Es kann nur als Selbstverunsicherung gedacht werden. Damit steht es in fundamentaler Opposition zu kollektiver Selbstvergewisserung auf jeglicher Ebene.

Diese Konzeption möchten wir in zweierlei Hinsicht auf unsere eigene Gedenkpraxis anwenden. Erstens wollen wir in Form einer relativ niedrigschwellig zugänglichen Broschüre, eines Internetauftritts und von Ausstellungen das Attentat und seine Bedeutung aus verschiedensten Perspektiven beleuchten.

Dazu gehört die Analyse und Kritik der historischen und aktuellen Erscheinungsformen des Antisemitismus, sowie rechter Strukturen, also den konkreten TäterInnen und UnterstützerInnen. Darüber hinaus die Auseinandersetzung mit staatlichen Strukturen, deren Verstrickungen in die Tat und ihrer Rolle im Nachgang, sowohl was die Interpretation, als auch was die Aufklärung der Tat betrifft und mit offiziellem Gedenken, das der nationalen Selbstbestätigung verpflichtet ist. Dementgegen möchten wir eine kritische Deutung der Tat und ihrer Bedingungen setzen.

Zweitens möchten wir unsere Überlegungen im Sinne der Selbstverunsicherung zur Diskussion stellen und mit möglichst vielen anderen Initiativen kritischen Gedenkens solidarisch diskutieren. Auf dem Flyer mit unseren Thesen findet ihr eine Kontaktmöglichkeit, um mit uns in den Austausch zu treten.

Wenn es uns allerdings ernst ist mit dem reflexiven Gedenken, und somit dem Ansatz, dass es sich selbst überflüssig machen soll, darf sich politische Arbeit nicht auf diese Praxis allein beschränken. Sonst besteht die Gefahr, dass dieser bereits in einem moralischen Spannungsfeld stehende Akt zu einem Ritual in einer gewalttätigen Realität verkommt. Wir sollten auch die Anschläge und Morde der letzten Zeit, die eine rassistische Tatmotivation nahe legen, betrachten und zum Gegenstand des Mahnens und Gedenkens machen. Gleichzeitig können wir nicht beim Mahnen und Gedenken stehen bleiben, denn das alleine wird Neonazis und andere Rassist_innen und Antisemit_innen nicht vom Morden abhalten.

Mit der Vervielfachung von Gewalttaten in den letzten Jahren müssen wir auch konkret den deutschen Täterinnen entgegentreten, uns solidarisch mit den potentiell Betroffenen zeigen und der Verharmlosung und Relativierung solcher Taten durch Parteien, Medien und Polizei entgegenstellen. Der Rückhalt den die Täter erfahren, muss gebrochen werden. Letzten Endes bedeutet all dies den Ideologien und realen Gebilden dieser gewaltvollen Gesellschaft eine Absage zu erteilen. Nur ein menschenwürdiger Zustand kann die Notwendigkeit des Gedenkens aufheben.

Kein Vergeben, kein Vergessen – nie wieder Deutschland!


 

Am 19.12.1980 wurden der Verleger und Rabbiner Shlomo Lewin und seine Lebensgefährtin Frida Poeschke in ihrem Haus in Erlangen erschossen. Der mutmaßliche Täter Uwe Behrendt stammt aus dem inneren Kreis der in Ermreuth ansässigen Wehrsportgruppe (WSG) Hoffmann, handelte den Ermittlungsbehörden zufolge als Einzeltäter und soll im September 1981 in einem libanesischen paramilitärischen Ausbildungslager Selbstmord begangen haben.

Ein Fall der viele offene Fragen aufwirft, aber wenig in Erinnerung geblieben ist. Wir möchten Geschichte, das antisemitische Gedankengut und die Taten der WSG, das Leben und Handeln der beiden Mordopfer, das Agieren der Ermittlungsbehörden sowie die mediale Berichtserstattung zur WSG und zum Doppelmord aufarbeiten. Als ersten Schritt haben wir das folgende Thesenpapier zu unserem Verständnis von kritischem Gedenken erarbeitet. Wir möchten unsere Überlegungen im Sinne der Selbstverunsicherung hier zur Disposition stellen und mit möglichst vielen anderen Initiativen kritischen Gedenkens solidarisch diskutieren.

10 Thesen zu Gedenken als Kritik

1. Wir müssen darüber nachdenken, wie Shlomo Lewin und Frida Poeschke, die am 19.12.1980 in Erlangen von einem Antisemiten ermordet wurden, heute legitimerweise gedacht werden kann. Am Beginn dieser Überlegung steht die Unterscheidung von individueller Trauer und öffentlichem Gedenken. Als individuelle Trauer verstehen wir die psychische Verarbeitung eines Verlustes, beispielsweise des Todes einer oder mehrerer Personen. Als öffentliches Gedenken verstehen wir die überindividuelle Auseinandersetzung, beispielsweise, aber nicht ausschließlich, mit dem Tod einer oder mehrerer Personen, bei der Ereignissen jeweils gesellschaftliche, politische, historische Bedeutungen zugewiesen werden. Diese Form der Auseinandersetzung und insbesondere diese Zuweisung von Bedeutung verfolgt immer einen Zweck.

2. Kollektives und öffentliches Gedenken unterscheidet sich von der individuellen Trauer dadurch, dass es stets auch – bewusst oder unbewusst – Mittel für politische oder gesellschaftliche Zwecke, also solche, die außerhalb des eigentlichen Ereignisses und seiner individuellen Verarbeitung liegen, ist. Vor diesem Hintergrund müssen wir davon ausgehen, dass jedes Gedenken als öffentliche Auseinandersetzung mit spezifischer Zielsetzung den eigentlichen Vorfall und damit den Anlass zur individuellen Trauer instrumentalisiert, also zum Mittel macht. Im Gegensatz zur individuellen Trauer ist öffentliches Gedenken somit auf Legitimation angewiesen und damit kritisierbar.

3. Als entscheidender Faktor für die Bewertung einer bestimmten öffentlichen Gedenkpraxis muss dann deren konkret visierter Zweck betrachtet werden. Das heißt: nicht die Instrumentalisierung an sich, sondern nur ihr Zweck kann Ansatzpunkt der Kritik sein. Daraus ergibt sich, dass es normativ unterscheidbare Formen des Gedenkens geben muss, also legitimes und illegitimes Gedenken. Es schließt sich notwendig die Frage danach an, was illegitimes Gedenken ist. Sofern bestehende und verbreitete Formen des Gedenkens sich als illegitim erweisen, ist weiter zu fragen, wieso diese existieren und wie sie vorherrschend werden. Gleichzeitig steht zur Diskussion, woran legitimes Gedenken orientiert und wie es gestaltet werden kann.

4. Der Mord ist die letzte Konsequenz der Negation des Individuums. Angelegt ist diese Negation bereits in der Ideologie. Noch vor der Möglichkeit, über die Freiheit des Individuums überhaupt zu sprechen, steht dessen unveräußerliches Recht darauf, dass sein Leben von niemandem zu nehmen ist – es geht allem Politischen voraus. Einzig legitimer Zweck öffentlichen Gedenkens – also der Instrumentalisierung – kann nur sein, zu verhindern, dass ähnliches noch einmal geschieht. Dazu gehört, den Tod der Personen, denen gedacht wird, als sinnlosen und vermeidbaren Tod – als Ungeheuerlichkeit – auszuweisen und die Bedingungen ihres Todes zu benennen. Folglich kann nur Gedenken, das sich diesen Zweck setzt, also die historischen und aktuellen Bedingungen einer solchen Tat kritisiert und sich die Verhinderung einer Wiederholung zur Aufgabe macht, legitimes Gedenken sein. Es ist solidarisch mit den Opfern und kritisch gegenüber den Verhältnissen, die sie in den Stand des Opferseins versetzt haben.

5. Als illegitime – weil unkritische – Formen des Gedenkens, wären in Konsequenz solche zu bestimmen, deren Zweck die Verleugnung der Bedingungen der Tat oder ihres Fortbestehens, die eigene Entlastung, oder die Verfälschung des Geschehenen notwendig bedingt. Verleugnung der Ursachen und ihres Fortbestehens, Verweigerung der Selbstreflexion und Revision der Geschichte tragen durch Verschleierung zur Reproduktion der Bedingungen der Tat bei und ermöglichen so die Wiederholung des Geschehenen. Öffentliches Gedenken in diesem Sinne kann der Wiederholung etwas entgegensetzen wollen, ist aber nicht in der Lage dazu. Das heißt, dass das bewusst formulierte Ziel des Gedenkens zwar sein kann, eine ähnliche Tat um jeden Preis zu verhindern, dass aber dennoch einerseits die Bedingungen nicht erkannt oder nicht angemessen kritisiert werden können, und/oder dass sich andererseits, unabhängig vom Bewusstsein der Gedenkenden, ein ganz anderer Zweck verwirklicht.

6. Es schließt sich notwendig die Frage an, wieso es illegitimes Gedenken gibt und wieso es sich gesellschaftlich durchsetzen kann. Gedenken ist umkämpft, weil Interpretationen umkämpft sind. Wie gedacht wird, hängt davon ab, wie eine Tat interpretiert wird, also mit welcher gesellschaftlichen, historischen und politischen Bedeutung sie in Verbindung gebracht wird. Auch der Zweck des Gedenkens, also warum gedacht wird, kann von dieser Interpretation abhängig sein. Allerdings geht der Zweck des Gedenkens (oder gerade des Nicht-Gedenkens) der Interpretation der Tat voraus und und beeinflusst ihre inhaltliche Ausprägung. Das könnte bedeuten, dass Ereignisse aus politisch-strategischen Gründen bewusst falsch interpretiert, oder entscheidende Aspekte dethematisiert, zugespitzt oder verleugnet werden. Allerdings scheint es nicht hinreichend, solcherlei bewusst strategischen Umgang mit Gedenken grundsätzlich zu unterstellen.

Zumal eine umfassende Gültigkeit dieser Unterstellung angesichts der umseitigen Bekundung guten Willens bei den meisten öffentlichen Gedenken und der anteiligen Aufnahme kritischer Elemente in das Gedenken nicht wirklich plausibel erscheint. Um die Praxis des öffentlichen Gedenkens in ihrer Widersprüchlichkeit und die Möglichkeit der Durchsetzung des falschen Gedenkens auch gegen den guten Willen der Einzelnen genauer verstehen zu können, müssen also sozialpsychologische Überlegungen miteinbezogen werden. Wenn eine Bemühung um Einsicht in die Bedingungen der Tat, also ihre vernunftgeleitete Interpretation, dazu führen würde, dass ein positives individuelles oder kollektives Selbstbild, oder gar ganze Charakterstrukturen, nicht länger aufrecht erhalten werden können, diese Aufrechterhaltung allerdings psychisch notwendig ist und deshalb in der Interaktion mit der Außenwelt angestrebt wird, dann muss schon die vernunftgeleitete Interpretation selbst abgewehrt werden. Einzusehen, dass es eine antisemitische Gesellschaft ist, die antisemitische Morde ermöglicht, würde die Kritik des Kollektivs, das wesentlich für die eigene narzisstische Zufuhr sorgt, notwendig machen. Dass sich von dieser Gesellschaft die Einzelnen nicht ausnehmen können, würde Selbstreflexion notwendig machen.

7. Besonders deutlich lässt sich was bisher über das falsche Gedenken gesagt wurde an Formen des offiziellen, beziehungsweise des nationalen Gedenkens nachvollziehen, da deren Zweck immer die Legitimierung des eigenen Kollektivs und der eigenen Institutionen, also kollektive Selbstvergewisserung sein muss. Die Aufrechterhaltung dieses legitimen Bildes des Kollektivs ist nicht nur den Institutionen und ihren RepräsentantInnen, sondern auch die einzelnen Subjekten ein Anliegen. Dieses Anliegen kann sowohl bewusst, als auch unbewusst im zuvor beschriebenen Sinne sein. Institutionelle und individuelle Praxis stützen sich gegenseitig. Der verfolgte Zweck, die Erhaltung des positiven kollektiven Selbstbildes, die über die sozialpsychologische und die legitimatorische Ebene hinaus auch ökonomische Vorteile hat, kann mit dem legitimen Ziel des „Nie wieder!“ in Konflikt geraten. Beispielsweise, wenn gerade die Benennung der Bedingungen der Tat oder ihres Fortbestehens – das Fortleben antisemitischen Potentials in der Gesellschaft und ihren Subjekten – der kollektiven Selbstvergewisserung entgegenstehen. Besonders in Deutschland bedeutet dies, dass zum offiziellen, beziehungsweise nationalen Gedenken auch die Abgrenzung von der als schmerzhaft empfundenen nazistischen Vergangenheit und so die Performance einer kollektiven Läuterung gehört. So wird die Interpretation jedes neonazistischen Mordes von dieser Abgrenzung und der kollektiven Selbstvergewisserung bestimmt.

8. Unter Berücksichtigung der Ursachen und Folgen falscher Formen des Gedenkens muss der Inhalt oder der Modus kritischen Gedenkens dann sein: a) das Erkennen der Bedingungen des Vorfalls, sowie der Bedingungen der Interpretation des Vorfalls b) die Kritik dieser Bedingungen und aller Praxis die sie reproduziert c) die politische Arbeit (Bildungsarbeit, Intervention in öffentliche Gedenkpraxis, Öffentlichkeitsarbeit) gegen sie.

9. Konkret bedeutet dies für unser Anliegen, also für ein kritisches Gedenken an die antisemitische Ermordung von Frida Poeschke und Shlomo Lewin, (1) die Auseinandersetzung mit Antisemitismus, verstanden als Analyse und Kritik seiner historischen und aktuellen Erscheinungsformen. (2) Weiterhin die Auseinandersetzung mit rechten Strukturen, also den konkreten TäterInnen und UnterstützerInnen. (3) Sowie mit staatlichen Strukturen, deren Verstrickungen in die Tat und ihrer Rolle im Nachgang, sowohl was die Interpretation, als auch was die Aufklärung der Tat betrifft; mit offiziellem Gedenken, das der nationalen Selbstbestätigung verpflichtet ist. (4) Es bedeutet auch die Dokumentation und die eigene politische, historische, sowie gesellschaftliche Deutung der Tat und ihrer Bedingungen. Gerade weil die Interpretation solcher Taten umkämpft ist, erscheint sie uns als möglicher Ansatzpunkt für die politische Praxis. Kritisches Gedenken, wie wir es bis hierhin ausgeführt haben, bedeutet jedoch nicht zuletzt (5) die kollektive Selbstverunsicherung. Unter dieser Voraussetzung muss auch unser Versuch, dem formulierten kritischen Anspruch an das Gedenken gerecht zu werden, wiederum kritisch gelesen werden und für Weiterentwicklungen und Widerspruch offen bleiben.

10. Individuelle Trauer will das verlorene Objekt überwinden, die gerissene Wunde schließen. Kollektive Selbstvergewisserung durch falsches Gedenken muss an den Strukturen vorbeisehen, die die Bedingung des Geschehenen sind und hält somit an ihnen fest. Auch sie will das Verlorene – als Objekt – überwinden, allerdings zu unrecht. Sie verweigert auch die narzisstische Kränkung, die eine Einsicht in die eigene Verstricktheit ermöglichen und bedeuten würde. Kritisches Gedenken im Sinne der kollektiven Selbstverunsicherung muss gerade an dem Verlorenen festhalten, am Objekt festhalten, nicht nur als Personen sondern insbesondere als Opfer im Stande ihres Opferseins und sich mit ihnen solidarisch zeigen. Es muss sowohl die Strukturen in den Blick nehmen, die das Geschehene ermöglicht haben, als auch die selbstreflexive Einsicht in die eigene Verstricktheit in die Verhältnisse zu seiner Aufgabe machen.

Die Ergebnisse unserer Arbeit wollen wir in Form einer relativ niedrigschwellig zugänglichen Broschüre, eines Internetauftritts und von Ausstellungen zugänglich machen.

Kontakt: ini-kritischesgedenken@riseup.net

Initiative für kritisches Gedenken Erlangen – Projektgruppe zur Aufarbeitung des antisemitischen Attentats an Shlomo Lewin und Frida Poeschke 1980


weitere Redebeiträge folgen

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Kein Schlussstrich für NSU-Unterstützer! Das Leben ist kein Hufeisen!

Am 5. Dezember 2018 findet in der “Sächsische Akademie der Wissenschaften” in Leipzig eine Veranstaltung mit dem Titel “Politisch motivierte Gewalt – Extremismusformen in Deutschland” statt.

Als Referenten sind unter anderem mit von der Partie: Gordian Meyer-Plath (Präsident des Landesamtes für Verfassungsschutz Sachsen), Uwe Backes (Stellvertretender Direktor des Hannah-Arendt-Instituts für Totalitarismusforschung an der TU Dresden) und Prof. Dr. Eckhard Jesse. Sollte sich beim Veranstaltungstitel noch die Frage stellen, worum es hier geht, so erübrigt sich diese schnell in Hinblick auf die Referenten.Die drei finden sich in der Anklage des „NSU-Tribunals“ wieder, in der es heißt:

“Wir klagen sowohl die Ermöglichungsbedingungen als auch die Verantwortung einzelner Personen im NSU-Komplex an – weil beides nicht voneinander zu trennen ist. Der NSU-Komplex geht über die individuelle Täterschaft bei den Morden und Bombenanschlägen weit hinaus; gleichwohl kann sich niemand hinter abstrakten Strukturen verstecken.
Wir klagen diejenigen an, die Leben, Familien und Existenzen zerstört haben. Wir klagen die Unterstützung dieser Taten an, das Netzwerk dahinter, und wir klagen die Mitwisserschaft an. Wir klagen jene an, die den NSU-Komplex in vielfältiger Weise gebilligt, gefördert und flankiert haben. Wir klagen die an, die ein Auge zugedrückt haben, die untätig geblieben sind und die stillschweigend ihr Einverständnis erteilt haben. Wir klagen die Nazis an, die Menschen ermordeten und verletzten, die Beamt*innen, die die Angehörigen und Opfer gedemütigt, eingeschüchtert und kriminalisiert haben, die Journalist*innen, die von düsteren Parallelwelten fabulierten, die Agent*innen in den geheimen Diensten, die das Morden der Nazi-Zellen bewirtschaftet haben und die die Spuren dieses Zusammenwirkens, das präziser Kollusion heißen muss, bis heute akribisch verwischen. Zusammen bilden sie den NSU-Komplex, wie wir ihn verstehen. Damit lenken wir den Blick auf jene, die sich nicht vor dem OLG München verantworten müssen. Die dort Angeklagten nennen wir hier lediglich, ohne ihre Taten im Einzelnen zu beschreiben, denn über sie kann sich die Öffentlichkeit auch so informieren.
Wir klagen auch die institutionellen Logiken und Routinen an, die es nicht erlauben, die Nichtverhinderung der Verbrechen als eine Serie von Versagen und Pannen abzutun. Die Extremismusdoktrin, der institutionelle Rassismus staatlicher Behörden, die Vertuschung geheimdienstlicher Arbeit, der kulturalisierend-stigmatisierende Blick der Medien auf Migrant*innen oder die unmittelbar nationalsozialistischen Lebenswelten in Zwickau, Chemnitz und anderen Orten wirkten dabei systematisch zusammen. Diese Strukturen funktionieren unabhängig von konkreten austauschbaren Personen. Dennoch klagen wir konkrete Personen innerhalb dieser Strukturen an, weil sich Einzelne sehr wohl entscheiden können, ob sie hetzen, lügen, bedrohen, vertuschen und Mördern helfen oder dies eben nicht tun. Für diese Entscheidungen tragen sie die Verantwortung – für ihr Tun müssen sie zur Verantwortung gezogen werden.“

Sachsens Verfassungsschutz-Chef, der Burschenschafter

Am 199. Verhandlungstag im NSU-Prozess wurde der heutige Präsident des sächsischen Landesamtes für Verfassungsschutz vor Gericht zitiert. Meyer-Plath kann als ‘NSU-Karrierist’ par excellence gelten. Seine Geheimdienstkarriere begann als V-Person-Führer des Neonazis Carsten Szczepanski (Piatto). Er setzte sich dafür ein, Piatto vorzeitig aus dem Gefängnis zu entlassen. Bereits 1998 erfuhr er von der geplanten Bewaffnung des NSU-Kerntrios. Gordian Meyer-Plath hat Carsten Szczepanski, einem Rechtsterroristen, Brandstifter und verhinderten Lynchmörder, dessen Opfer nur um Haaresbreite überlebte, Hafterleichterungen verschafft und möglicherweise die Begehung von Straftaten als Freigänger ermöglicht. In seiner aktiven V-Mann-Zeit plante Szczepanski Sprengstoffanschläge auf Antifaschist*innen und gab aus dem Gefängnis Nazi-Fanzines heraus. Gordian-Meyer Plath zahlte 50.000 Mark an seinen V-Mann, während dessen Opfer bis heute auf das ihm zustehende Schmerzensgeld wartet.
Hinweise auf die Bewaffnung von Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt gab er erst gar nicht an die Strafverfolgungsbehörden weiter. Das Brandenburger Landesamt für Verfassungsschutz verhinderte die Weitergabe noch, als andere Landesämter schon längst das Thüringer LKA informieren wollten.
Als Referent des VS Brandenburg spielte der Burschenschafter Meyer-Plath Mitte September 2010 in Strausberg vor anwesenden Mitgliedern aus NPD und Kameradschaften Werbe- und Musikvideos von Neofaschisten unkommentiert ab. Eben dies ermunterte die anwesenden Neonazis, immer wieder das Wort zu ergreifen, um ihre Sicht auf den von ihnen benutzten Agitationsbegriff “Volkstod” darzulegen. Noch 2013 schloss Meyer-Plath, im Bundestagsuntersuchungsausschu ss zum NSU befragt, “Verantwortbarkeit” und “Vertretbarkeit” oder auch “Skrupel” und “Moral” als Bewertungskategorien für den Einsatz von V-Personen aus. Nach zwischenzeitlicher Tätigkeit für die Bundestagsabgeordnete Katharina Reiche (CDU) und anschließender Rückkehr ins Landesamt für Verfassungsschutz stieg er nach der Selbstenttarnung des NSU sogar noch auf. Mittlerweile ist er Präsident des sächsischen Landesamtes für Verfassungsschutz.

Das Leben ist kein Hufeisen

Auch die Extremismusdoktrin trug dazu bei, dass das NSU-Netzwerk länger als ein Jahrzehnt unentdeckt morden und Anschläge verüben konnte. Die Extremismusdoktrin ist eine antidemokratische Ideologie. Sie beruht auf einem entleerten Demokratiebegriff und ungültigen Klassifikationen. Sie bietet die ideologische Basis für die staatlichen Institutionen – den Behörden, Innenministerien und Verfassungsschutzämtern – die die Nicht-Aufdeckung des NSU befördert haben. Sie ist auf den Erhalt der Staatsordnung ausgerichtet, nicht aber auf die Wahrung der Menschenrechte und den Schutz vor Rassismus und Antisemitismus. Diese Doktrin suggeriert, dass “Links- und Rechtsextremisten” gemeinsam die demokratische Mitte bekämpfen. Sie verharmlost rechte Gewalt. Sie verdeckt den Rassismus der Mitte. Sie leugnet den Rassismus in den staatlichen Institutionen.

Uwe Backes, “Extremismusforscher”

Im Herbst des Jahres 2001 gab der stellvertretende Vorsitzende des Hannah-Arendt-Institutes in Dresden, Uwe Backes, zusammen mit Eckhard Jesse das Buch des hier als freien Journalisten getarnten Mitarbeiters des Bundesamtes für Verfassungsschutz Christian Menhorn unter dem Titel: “Skinheads-Porträt einer Subkultur” heraus. Mit seinen instruktiven Beschreibungen der Zwickauer und Chemnitzer Skinheadszene schrieb dieser das erste Buch zum NSU – und das 10 Jahre vor dessen Selbstenttarnung. Der Verfasser dankte seinen beiden Herausgebern für die redaktionelle Überarbeitung seines Textes.

Unter Verweis auf seinen BfV-Wissenschaftler Menhorn wusste Backes auf einer BKA-Tagung zur Zukunft des Terrorismus im März 2006 der “Jugendsubkultur der Skinheads” zu attestieren, dass diese „im Unterschied zu den Neonationalsozialisten – überwiegend keine elaborierte rechtsextreme Ideologie und Programmatik (verfolge), sondern nur diffuse rechtsextreme Tendenzen (Männlichkeitskult, Recht des Stärkeren, radikale Abgrenzung gegen Andersartige)“ aufweise. Unmittelbar danach schwang Backes sich zu der Aussage auf: dass die Skinhead-Kultur “in der Regel nur (aus) lokal agierenden Cliquen Jugendlicher (besteht), die sich spontan zum Musik- und Alkoholkonsum zusammenfinden und kaum Ansätze organisierten, planerischen Handelns zeigen.” Im Jahr darauf 2007 wiederholte er dieses Aussagemodul in einem Aufsatz. Backes zeigte sich darin überzeugt, dass die BRD „seit der Vereinigung nicht mit dem Phänomen eines aus dem Untergrund zielgerichtet und planhaft vorgehenden Rechtsterrorismus konfrontiert” sei.

Eckhard Jesse, der rechte Ideologe

Von Eckhard Jesse wurde der Text im oben erwähnten Buch redaktionell überarbeitet.
Nachdem Jesse vom Bundesverfassungsgericht im NPD-Verbotsverfahren 2000-2003 als Gutachter bestellt wurde, warnte dieser vor einer “Tabuisierung des Extremismusbegriffs” mit dem Argument, dass die “Gefahr von rechts (…) vielfach hochgespielt, die von links hingegen verharmlost werde.”

Im Jahr 2011 pflichtete Jesse den Sicherheitsbehörden in ihrer Matrix eines nicht vorhandenen Neonazi-Terrors bei, als er feststellte: “Zu den subkulturell geprägten und sonstigen gewaltbereiten Rechtsextremisten zählt der Verfassungsschutz etwa 9000 Personen. Feste rechtsterroristische Strukturen fehlen.” Nach der Selbstenttarnung des NSU strickte er u.a. zusammen mit Backes das Extremismusnarrativ weiter. Er sprach sich dafür aus, dass man bei der “Entwicklung neuer Forschungsprojekte (…) der Gewaltdynamik (…), wie sie aus der Wechselwirkung und den Interaktionen extremistischer Szenen” entstehe, “stärkere Beachtung” schenken solle.
Jesse nimmt die Diskussionen um den NSU sogar zum Anlass der “oft vernachlässigte(n) Konfrontationsgewalt zwischen ‚rechts‘ und ‚links‘ motivierten Gewalttätern” einer besonderen Beachtung zukommen zu lassen. Jesse, der als “anerkannter Extremismusexperte” für die Bundeszentrale für Politische Bildung, das Bundesinnenministerium und das Bundesamt für Verfassungsschutz arbeitete, ist schon seit Anfang der neunziger Jahre eine untragbare Person, die immer wieder durch antisemitische und Neonazismus verharmlosende Publikationen hervorsticht.

Zentraler Punkt bei Jesse ist die bereits genannte Extremismustheorie. Dabei setzt er Links und Rechts gleich. Doch nicht nur der “Linksextremismus” ist Jesse ein Dorn im Auge. 1990 veröffentlichte er gemeinsam mit Rainer Zitelmann den Sammelband “Schatten der Vergangenheit – Impulse zur Historisierung des Nationalsozialismus”. Jesse forderte darin das Ende der “selbstquälerischen Form der Vergangenheitsbewältigung”. Dass sich die Deutschen endlich vom Joch des Nationalsozialismus befreien und einen Schlussstrich in Sachen Geschichte ziehen sollen, war ein Hauptanliegen des Buches. Gleichzeitig verfolgte Jesse das Ziel, den Deutschen eine ganz besondere Angst zu nehmen: “Die Angst, man könne als Antisemit abgestempelt werden, erscheint geradezu übermächtig”, schrieb er in “Schatten der Vergangenheit” und beklagte eine “vielfach privilegierte jüdische Position in der Bundesrepublik”.
Auch anderswo: Wer “auf den starken jüdischen Einfluss in den USA verweist”, sei “noch längst kein Sympathisant des Antisemitismus”. Oder andersherum: Antisemiten sind die eigentlichen Freunde der Juden, denn, so der Extremismusforscher: “Jüdische Organisationen brauchen Antisemitismus in einer gewissen Größenordnung, um für ihre Anliegen Gehör zu finden … .” Damit bediente Jesse gängige antisemitische Klischees, wie z.B. den großen Einfluss der Juden in der Weltpolitik. Dass Eckhard Jesse Nazis mit Antifaschist*innen gleichsetzt, ein Geschichtsrevisionist ist, für den die NPD eine ganz normale Partei darstellt, weshalb er auch gute Kontakte zu diversen Nazigrößen pflegt, ist nichts Neues. Und er ist damit bei dieser Veranstaltung in Leipzig nicht alleine, wie die anderen Referenten zeigen.
Kein Schlussstrich! Anti-emanzipatorische Einstellungen entlarven und angreifen!
Hinter ihrer per Definition ‘neutralen’ Wissenschaft oder ihrem Beamtentum verstecken sie eine rassistische, anti-emanzipatorische und menschenfeindliche Agenda. Systematisch mordende Neonazi-Zellen, mindestens 169 durch rechte TäterInnen ermordete Menschen sind für sie keine schrecklichen Konsequenzen eines konstitutionellen und allgegenwärtigen Rassismus, sondern nur Anlass ihre Ideologie umso radikaler zu verteidigen und durchzuboxen. Sie bieten der “Mitte” ideologischen Rückzugsraum in welchem sie sich nicht mit ihrer eigenen menschenfeindlichen Einstellungen auseinandersetzen muss, sie legitimieren die Propaganda der so genannten “Neuen Rechten” von AfD, “Identitären” und “1 Prozent”. Weitere Betroffene rechter Gewalt nehmen sie dabei rücksichtslos in Kauf, jedes Mittel scheint ihnen dabei recht.

Gerade deshalb ist es umso wichtiger, diese Veranstaltung nicht ohne Widerspruch über die Bühne gehen zu lassen und den Unterstützern des rechten Terrors mit ihren Verlautbarungen etwas entgegen zu setzen.
Darum fordern wir euch auf, kommt zu der kurzen und knackigen Demonstration und nehmt kritisch an der Veranstaltung teil.
Mit uns wird es keinen Schlussstrich unter den NSU-Komplex geben! Rechten Netzwerken keine Ruhe lassen!

Demonstration 05.12., 17.30 Uhr – Südplatz

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Aktuelles

Pressemitteilung 04.11.2018

Heute am Sonntag, den 4. November 2018, fand in Leipzig die
Demonstration “Wer schweigt, stimmt zu – Den rassistischen Konsens durchbrechen!” von der Gruppe “Rassismus tötet!” – Leipzig mit 300 Menschen statt.

Der 4. November ist der Jahrestag der Selbstenttarnung des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU). Auch in Leipzig gibt es Bezüge zum NSU.(1)

Die Gruppe “Rassismus tötet!” – Leipzig organisiert seit 2011 in Leipzig eine jährliche Gedenkdemonstration für alle Opfer rechter Gewalt. 2010 wurde Kamal K. in Leipzig von zwei Neonazis ermordet, mit der Demonstration soll an die seit 1990 mindestens zehn Menschen in Leipzig erinnert werden, die aus rechten Motiven ermordet wurden. Aus diesem Grund führte die Demonstration an drei Tatorten rechter Gewalt in der Stadt vorbei.

Auf der Karl-Liebknecht-Straße wurde 1996 Achmed B. aus rassistischen Motiven von zwei Neonazis ermordet, hier fand die erste Zwischenkundgebung der Demonstration statt. An zwei weiteren rechten Tatorten fanden Zwischenkundgebungen statt. Gegenüber des Leipziger Hauptbahnhofes in Gedenken an den Mord an Kamal K. 2010 und am Schwanenteich hinter der Oper in Gedenken an den ermordeten Wohnungslosen Karl-Heinz T. 2008 nach einer neonazistischen Demonstration im Leipziger Osten.

Einen weiteren Zwischenstopp legte die Demonstration vor der
Fleischergasse 4 in der Innenstadt ein, einem wichtigen Sammel- und Organisationspunkt der militanten Rechten in der Stadt. Dort wurde auch die rechte Kleidungsmarke „Yakuza“ und deren Verstrickungen ins rechte Milieu thematisiert, die dort in der Nähe einen Laden haben.

“Wir waren heute in Leipzig auf der Straße, um auf die massiven Probleme mit Rassismus und rechter Gewalt in der Stadt und Sachsen aufmerksam zu machen, die sich, wie wir in unseren Redebeiträgen deutlich gemacht haben, auch in den rassistischen und rechten Einstellungen in Behörden – wie der Polizei zeigen.”, so Hannes Heinze für die Gruppe “Rassismus
tötet!” – Leipzig.

Rassismus ist ebenso eine tragende Säule des NSU-Komplexes. Der NSU entstand nicht im sozialen Vakuum. Er ist eine direkte Folge der rassistischen Pogrome und Anschläge der 1990er Jahre, die durch die faktische Abschaffung des Asylrechts 1993 politisch belohnt wurden und für Neonazis das Signal aussendeten: Mit Rassismus kommt man ungestraft
davon und mit rechter Gewalt kann Druck auf Regierungen aufgebaut werden, um politische Ziele durchsetzen zu können.

Die von Angela Merkel versprochene „lückenlose Aufklärung“ im
NSU-Komplex steht immer noch aus. Die Betroffenen des NSU-Terrors haben zunächst große Erwartungen in den Prozess gesetzt und erhofften sich Antworten auf die Fragen, warum ihre Angehörigen sterben mussten und wer den NSU an den Tatorten unterstützte. Sie erwarten nach wie vor Aufklärung über die Verstrickungen von Verfassungsschutz und Polizei, auch darauf wurde während der Demonstration immer wieder hingewiesen.

Die Betroffenen fordern, dass der institutionelle Rassismus, im Zuge der staatlichen Ermittlungen im Umfeld der Hinterbliebenen, Konsequenzen hat. All das hat der Prozess in München nicht geleistet.

“Mit unserer Demonstration wollten wir auf die rassistischen
Kontinuitäten innerhalb der Gesellschaft aufmerksam machen und unseren Forderungen Nachdruck verleihen. Wir haben auch angekündigt im nächsten Jahr in Döbeln zu demonstrieren, sollte der Tod von Ruth K. nicht als rechte Gewalttat von der sächsischen Regierung anerkannt werden.”(2), so Hannes Heinze abschließend.

(1)
https://www.antifainfoblatt.de/artikel/das-nsu-unterst%C3%BCtzerinnenumfeld-zwischen-chemnitz-und-zwickau

7.11.2016: Keine Sicherheit für Nazi-Schläger!

Rede: Nazi-Paradies Große Fleischergasse 4

(2)
https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2018-09/rechtsextremismus-rassismus-brandstiftung-statistik-landeskriminalamt-sachsen-kritik


Für Rückfragen:
Hannes Heinze
initiativkreis@riseup.net
“Rassismus tötet!“ – Leipzig
rassismus-toetet-leipzig.org

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Aktuelles

Pressemitteilung 01.11.2018

Demonstration “Wer schweigt, stimmt zu – Den rassistischen Konsens durchbrechen!” am Sonntag, den 4. November, in Leipzig.

Die Gruppe “Rassismus tötet!”- Leipzig organisiert seit 2011 in Leipzig eine jährliche Gedenkdemonstration für alle Opfer rechter Gewalt. 2010 wurde Kamal K. in Leipzig von zwei Neonazis ermordet, mit der Demonstration soll an die seit 1990 mindestens zehn Menschen in Leipzig erinnert werden, die aus rechten Motiven ermordet wurden.

“In Sachsen und auch in Leipzig gibt es ein massives Problem mit Rassismus und rechter Gewalt, dies zeigt sich in den Umfragen des Sachsen-Monitor; den rassistischen und rechten Einstellungen in Behörden – wie der Polizei und einer Vielzahl an rechten und rassistischen Angriffen. Sachsen ist offensichtlich ein wichtiger Standort für viele rechtsterroristische Gruppen wie den „Nationalsozialistischen Untergrund“. Gegen diese rassistischen Zustände in Leipzig und Sachsen richten wir uns.”, so Hannes Heinze für die Gruppe “Rassismus tötet!”-Leipzig.

Am 4.November 2018 startet um 16 Uhr die Demonstration am Heinrich-Schütz-Platz in Leipzig, es ist der Jahrestag der Selbstenttarnung des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU). Auch in Leipzig gibt es Bezüge zum NSU.(1)

Rassismus ist eine tragende Säule des NSU-Komplexes. Der NSU entstand nicht im sozialen Vakuum. Er ist eine direkte Folge der rassistischen Pogrome und Anschläge der 1990er Jahre, die durch die faktische Abschaffung des Asylrechts 1993 politisch belohnt wurden und für Neonazis das Signal aussendeten: Mit Rassismus kommt man ungestraft davon und mit rechter Gewalt kann Druck auf Regierungen aufgebaut werden, um politische Ziele durchsetzen zu können. Bis heute wird rechte und rassistische Gewalt von der Mehrheitsgesellschaft, von Polizei und Justiz verharmlost.

Die prominentesten Beispiele sind hierbei sicherlich der Bundesinnenminister Seehofer sowie der noch immer nicht versetzte Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz Maaßen.

Die von Angela Merkel versprochene „lückenlose Aufklärung“ im NSU-Komplex steht immer noch aus. Die Betroffenen des NSU-Terrors haben zunächst große Erwartungen in den Prozess gesetzt und erhofften sich Antworten auf die Fragen, warum ihre Angehörigen sterben mussten und wer den NSU an den Tatorten unterstützte. Sie erwarten nach wie vor Aufklärung über die Verstrickungen von Verfassungsschutz und Polizei. Sie fordern, dass der institutionelle Rassismus, im Zuge der staatlichen Ermittlungen im Umfeld der Hinterbliebenen, Konsequenzen hat. All das hat der Prozess in München nicht geleistet.

“Mit unserer Demonstration wollen wir auf die rassistischen Kontinuitäten innerhalb der Gesellschaft aufmerksam machen, unseren Forderungen Nachdruck verleihen und diese auf die Straße tragen. Wir bestehen auf eine lückenlose Aufklärung des NSU-Komplexes, gerade in Sachsen, sowie eine erneute Überprüfung aller Morde, bei welchen ein rechtes Tatmotivs vermutet werden kann. Wir fordern die Benennung von Rassismus als Tatmotiv und dessen Berücksichtigung in künftigen Ermittlungsverfahren. Die Mordserie des NSU und die damit einhergehende Ermittlungspraxen der deutschen Behörden machen dies unabdingbar. Mit uns gibt es keinen Schlussstrich, wir erinnern und kämpfen.”, so Hannes Heinze abschließend.

(1) https://www.antifainfoblatt.de/artikel/das-nsu-unterst%C3%BCtzerinnenumfeld-zwischen-chemnitz-und-zwickau

7.11.2016: Keine Sicherheit für Nazi-Schläger!

Rede: Nazi-Paradies Große Fleischergasse 4


Für Rückfragen:
Hannes Heinze
initiativkreis@riseup.net

“Rassismus tötet!“ – Leipzig
rassismus-toetet-leipzig.org

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Aktuelles Allgemein

„Wir werden das Urteil nicht anerkennen“ – Nichtstaatliches Gedenken an die Opfer des NSU

Zehn Menschen fielen den Morden des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ zum Opfer, purer Zufall verhinderte weitere Tote bei den drei bekannten Sprengstoffanschlägen. Als Brennglas gesellschaftlicher Verhältnisse verdichten sich im NSU-Komplex struktureller Rassismus, rechter Terror, Beihilfe staatlicher Organe sowie die engen Grenzen juristischer und politischer Aufarbeitung. Einen erinnerungspolitischen Unterschied zu den Pogromen und Brandanschlägen der 1990er-Jahre markieren der Staatsakt für die Opfer des Rechtsterrorismus in Berlin und die Errichtung kommunaler Denkmäler.

Die Deutlichkeit, mit der den Hinterbliebenen des NSU-Terrors von Bundeskanzlerin Merkel Aufklärung versprochen wurde, lässt die unzähligen offenen Fragen im NSU-Komplex jedoch erst recht an Kontur gewinnen.

Das zivilgesellschaftliche Beharren auf Antworten geht dabei nicht zuletzt von den Betroffenen selbst aus. Initiativen, die lokal in den Tatortstädten aktiv sind, und bundesweite Zusammenhänge wie das Tribunal „NSU-Komplex auflösen“ stehen für eine Hinwendung zu den Positionen der Menschen, die den rassistischen Terror überlebt oder Angehörige verloren haben.
Der Vortrag wird versuchen, diesen Perspektivwechsel nichtstaatlicher Gedenkpolitik anhand verschiedener Beispiele nachvollziehbar zu machen.

Am 01. November um 19 Uhr im Institut fuer Zukunft (IFZ – An den Tierkliniken 38-40)

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Aktuelles Allgemein

Demonstration: Wer schweigt, stimmt zu – Den rassistischen Konsens durchbrechen!

In Zeiten, in denen rassistische Mobilisierungen und Gewalttaten von führenden Bundespolitiker*innen kleingeredet und vom Verfassungsschutz gänzlich negiert werden, sind die Parallelen zu den rassistischen Pogromen Anfang der 1990er Jahre kaum zu übersehen. Eine antirassistische und antifaschistische Linke konnte bei den Ereignissen der letzten Wochen wie in Chemnitz oder Köthen nur reagieren und in diesen Orten lediglich versuchen, den Neonazis nicht gänzlich die Deutungshoheit und eine öffentlichkeitswirksame Bühne zur Verbreitung ihrer menschenverachtenden Ideologie zu überlassen. Das stetige Reagieren ist vielerorts im Osten der Bundesrepublik zum Dauerzustand geworden und macht es schwerer, eigene Inhalte zu setzen. Gerade in Sachsen brennt es regelmäßig in zahlreichen Städten und Dörfern. Das Setzen eigener Inhalte, wie beispielsweise eine Analyse der Gesellschaft, welche als Fundament für die Ideologie des Rassismus fungiert, sowie das Aufzeigen rassistischer Kontinuitäten darf trotz alledem kein Nischenprojekt jener radikalen Linken sein, die sich eine bessere Gesellschaft herbeisehnt. Auch das Erinnern und Gedenken an rechte Morde und Pogrome ist ein wichtiger Bestandteil antifaschistischer Politik, um einerseits rassistische Kontinuitäten innerhalb der Gesellschaft aufzuzeigen und andererseits sich mit den Opfern rechter Gewalt zu solidarisieren. Mit unserer diesjährigen Gedenkdemonstration wollen wir dies tun und ein solidarisches Zeichen mit allen Betroffenen von Neonazigewalt in Leipzig und überall im Hier und Jetzt zeigen.

Kein Schlussstrich! NSU-Komplex aufklären!

Am 11. Juli 2018 wurden die Urteile im NSU-Prozess gesprochen, womit dieser offiziell nach fünf Jahren zu Ende ging. Das NSU-Netzwerk war verantwortlich für neun rassistische Morde an Enver Şimşek, Abdurrahim Özüdoğru, Süleyman Taşköprü, Habil Kılıç, Mehmet Turgut, İsmail Yaşar, Theodoros Boulgarides, Mehmet Kubaşık und Halit Yozgat, sowie für den Mord an der Polizistin Michèle Kiesewetter und dem versuchten Mord an ihrem Kollegen Martin Arnold. Bei drei Sprengstoffanschlägen in Köln und Nürnberg wurden zahlreiche Menschen verletzt und nur durch Glück wurde hierbei niemand getötet. Die von Angela Merkel versprochene „lückenlose Aufklärung“ aber steht bei Weitem noch aus. Die Betroffenen des NSU-Terrors haben zunächst große Erwartungen in den Prozess gesetzt und erhofften sich Antworten auf die Fragen, warum ihre Angehörigen sterben mussten und wer den NSU an den Tatorten unterstützte. Sie erwarten nach wie vor Aufklärung über die Verstrickungen von Verfassungsschutz und Polizei in den NSU-Komplex. Sie fordern, dass der institutionelle Rassismus, im Zuge der staatlichen Ermittlungen im Umfeld der Hinterbliebenen, Konsequenzen hat.

All das hat der Prozess in München nicht geleistet. Die Bundesanwaltschaft hielt bis zum Ende an ihrer – widerlegten – These vom NSU als “isoliertem Trio” fest. Viele Fragen zu den Taten des NSU, zum Netzwerk und der Rolle der Behörden wurden im Münchner Prozess systematisch ausgeklammert und sind bis heute nicht aufgeklärt. So teilen wir das Fazit der Organisator*innen des „Tag X“ zum Prozessende:

„Nach 5 Jahren NSU-Prozess gibt es mit uns keinen Schlussstrich, denn die gesellschaftlichen Bedingungen, die den NSU möglich machten, bestehen fort. Der Prozess ist zuende, jetzt ist die Zeit des Handelns. NSU-Komplex auflösen!“. Das geringe Strafmaß für die Unterstützer des NSU „ist ein Schlag ins Gesicht für die Angehörigen der vom NSU Ermordeten und die Überlebenden des NSU-Terrors“ (NSU Watch; PM vom 11.07.2018) und beweist einmal mehr: Ein Staat, in dem Betroffene rassistischer Gewalt nicht geschützt, und den Täter*innen bis heute Rosen auf den Weg gestreut werden, kann kein Verbündeter im Kampf für eine solidarische Gesellschaft sein!

Rassistische Kontinuitäten offenlegen! Das Problem heißt Rassismus.

Rassismus ist eine tragende Säule des NSU-Komplexes. Der NSU entstand nicht im sozialen Vakuum. Er ist eine direkte Folge der rassistischen Pogrome und Anschläge der 1990er Jahre, die durch die faktische Abschaffung des Asylrechts 1993 politisch belohnt wurden und für Neonazis das Signal aussendeten: Mit Rassismus kommt man ungestraft davon und mit rechter Gewalt kann Druck auf Regierungen aufgebaut werden, um politische Ziele durchsetzen zu können. Bis heute wird rechte und rassistische Gewalt von der Mehrheitsgesellschaft, von Polizei und Justiz verharmlost. Die prominentesten Beispiele sind hierbei sicherlich der Bundesinnenminister Seehofer sowie der vor Kurzem versetzte Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz Maaßen.
Die Pogrome Anfange der 90er Jahre wie in Rostock-Lichtenhagen waren keine Einzelfälle, sondern stehen stellvertretend für das rassistisch-nationalistische Gesellschaftsklima dieser Zeit. Allein 1992 kam es zu fast 2000 erfassten Angriffen auf Asylsuchende; viele davon auch auf deren Wohnunterkünfte. Mölln, Solingen, Lübeck, Mannheim und Hoyerswerda sind vielen Antirassist*innen und Antifaschist*innen in diesem Zusammenhang noch ein Begriff, jedoch sind die meisten dieser Ereignisse aus dem kollektiven Geschichtsbewusstsein verschwunden.
Die schweigende Mehrheit der Gesellschaft unterstützt durch aktives Nichtstun die rassistisch-motivierten Taten! Dies war in der Zeit der Pogrome Anfang der 90er Jahre der Fall und zeigte sich ebenso nach dem „Sommer der Migration“ im Jahr 2015. In unzähligen Dörfern und Städten mobilisierten neonazistische und neurechte Strukturen zu Demonstrationen und Kundgebungen gegen Geflüchtete. Dabei blieb es allerdings nicht. Es kam in direkter Folge dessen bundesweit zu tausenden Übergriffen auf Geflüchtete und Anschlägen auf deren Unterkünfte, sowie auf Andersdenkende, auch in Leipzig. Die rassistischen Täter*innen fühl(t)en sich in Ihrem Handeln bestärkt und können sich de facto als ausführender Arm des Volkswillens sehen. Der Protest dagegen war größtenteils organisierten antifaschistischen und antirassistischen Initiativen zu verdanken. Auf Dauer blieb die Unterstützung durch eine angebliche „bürgerliche Mitte“ aus.
Seit einigen Jahren ist ein Erstarken völkischer Bewegungen – von Pegida über unzählige „Nein zum Heim-Initiativen“ auf der Straße und in den sozialen Medien zu beobachten – sie sind Ausdrucksform des gegenwärtigen rassistischen gesellschaftlichen Klimas. Auch organisierte Neonazistrukturen und sog. neurechte Bewegungen werden sichtbarer, aktionistischer und erhalten öffentliche und mediale Unterstützung. Die AfD bietet im Bundestag und vielen Bundesländern die parlamentarische Basis für all diese Neonazis.
Dabei sind es vor allem diese rechten Versammlungen wie von Pegida, Pro Chemnitz und Co., die der neonazistischen Bewegung eine immense Kraft geben. Es wird leider viel zu oft unterschätzt oder nicht erwähnt, dass durch deren regelmäßige, widerspruchlose, repressionsfreie und öffentlichkeitswirksame Zusammenrottungen eine stetige Einigung nach Innen hervorgerufen wird. Befeuert von tausenden Teilnehmenden, die rassistische, antisemitische, sexistische, sozialdarwinistische und völkische Inhalte verbreiten und mittragen, werden nicht wenige in Ihrem Handeln erheblich bestärkt.

Tatort Leipzig

Recherchen von „Tagesspiegel“ und „Zeit Online“ ergaben, dass in Deutschland seit 1990 mindestens 169 Menschen Todesopfer rechter Gewalt geworden sind. Bei weiteren 61 Todesopfern gibt es demnach starke Indizien, dass es sich um rechtsmotivierte Gewalttaten handelte. Die Bundesregierung hatte im Juni von 83 Toten seit der Wiedervereinigung gesprochen. In Leipzig ereigneten sich nach dieser staatlichen Statistik seit der Wende vier rechts motivierte Morde – eine eindeutige Falschdarstellung. In Leipzig wurden seit 1990 mindestens acht Menschen Todesopfer rechts-motivierter Gewalt; hinzu kommen zwei Verdachtsfälle:

Der aus Syrien kommende Asylsuchende Achmed B., 30 Jahre alt, wird am 23. Oktober 1996 von zwei jungen Neonazis, Daniel Z. (20) und Norman E. (18), erstochen. Die Täter betreten am Abend ein Gemüsegeschäft im Leipziger Süden. Zunächst beschimpfen sie die Verkäuferinnen unter anderem als „Türkenf*****“ und drängen sie an eine Wand. Als Achmed B. seinen Kolleginnen zur Hilfe kommen will, wird er angegriffen. Nachdem es ihm gelingt, die beiden Angreifer aus dem Geschäft herauszubewegen, sticht einer der beiden auf Achmed B. ein. Erst 15 Jahre nach der Ermordung von Achmed B. wurde die Tat als rassistisch motiviert anerkannt.

Der aus Portugal kommende Zimmermann Nuno L., 49 Jahre alt, wird am 4. Juli 1998 von acht Neonazis verprügelt. Nachdem das deutsche Fußballteam bei der Weltmeisterschaft der Männer gegen die Auswahl aus Kroatien verloren hat, ziehen acht Neonazis los, um ihren Frust an „Ausländern“ abzulassen. Als sie auf Nuno L. treffen, tritt einer der Gruppe mehrmals mit Stahlkappenschuhen gegen dessen Kopf. Am 29. Dezember stirbt Nuno L. in Portugal an den Spätfolgen seiner Verletzungen. Erst zehn Jahre nach dem Urteil benennt die Bundesregierung Nuno L. offiziell als Opfer rechter Gewalt.

Der 19-jährige Kamal K. wurde in der Nacht des 24. Oktobers 2010 in der Nähe des Hauptbahnhofes von den zwei Neonazis Daniel K. (28) und Marcus E. (32) ermordet. Gegenüber des Hauptbahnhofes trafen die beiden Neonazis auf Kamal K.. Dieser sprach Daniel K. und Marcus E. an, da beide auf einen Freund von Kamal K. einredeten. Daniel K. griff Kamal K. als erstes an und besprühte ihm mit Pfefferspray, bevor Marcus E. auf Kamal K. einstach, um ihn damit zu töten. Ein rassistisches Motiv sieht die Staatsanwaltschaft trotzdem nicht. Das Landgericht Leipzig verurteilte Marcus E. wegen Mord aus niedrigen Beweggründen zu 13 Jahren Haft und Daniel K. wegen gefährlicher Körperverletzung zu drei Jahren Haft. Gegen Marcus E. wurde vom Gericht zudem eine Sicherungsverwahrung verhängt.

Am 28. Mai 1994 wird der 43-jährige Klaus R. in einem Mietshaus in Leipzig-Lindenau von sechs Neonazis zu Tode geprügelt. Das spätere Opfer und die Täter wohnen zu diesem Zeitpunkt im selben Haus, in dem die Neonazis eine Wohnung besetzt halten. Nach einem Streit mit Klaus R. treten die Täter mit Stiefeln auf ihren Nachbarn ein und schlagen ihn mit Boxhandschuhen. 1995 verurteilt das Leipziger Landgericht den 18-jährigen Hauptangeklagten wegen versuchten Totschlags und schwerer Körperverletzung zu fünf Jahren Haft. Die fünf Mittäter kommen mit niedrigeren Haft- und Bewährungsstrafen davon.

Bernd G., 43 Jahre alt, wird in der Nacht zum 8. Mai 1996 in Leipzig-Wahren auf offener Straße von drei Neonazis zusammengeschlagen und niedergestochen. Nachdem die Täter auf ihn eingetreten, einen Ziegelstein auf seinen Kopf geschmissen und 36 mal auf ihn eingestochen haben, stirbt der 43-Jährige schließlich an einem Genickbruch. Während die homosexuelle Orientierung des Opfers medial und polizeilich bekannt ist, spielen beim Prozess die politischen und homosexuellenfeindlichen Hintergründe der Täter keine Rolle. Zwar seien die Angeklagten der rechten Szene zuzuordnen, der Urteilsbegründung des Leipziger Landgerichts zufolge ist Bernd G. jedoch „aus Lust und Laune an körperlicher Mißhandlung” gestorben. Nach einem Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe wird der Haupttäter wegen Mordes zu vierzehneinhalb Jahren und seine Komplizen zu zehn und acht Jahren Haft verurteilt.

Der Obdachlose Karl-Heinz T., 59 Jahre alt, wird am 23. August 2008 im Zentrum Leipzigs von dem Neonazi Michael H. mehrfach verprügelt. Etwa zwei Wochen später, am 6. September, stirbt er im Krankenhaus an seinen Verletzungen. In der Nacht nach einer Neonazi-Demo im Leipziger Osten ziehen zwei Neonazis durch den Park hinter der Leipziger Oper. Dort finden sie den auf einer Bank schlafenden Karl-Heinz T.. Michael H. verprügelt ihn. Der Täter verließ den Tatort und kam zurück, um den 59-Jährigen erneut zu verprügeln, sodass dieser massive Verletzungen und Hirnblutungen davon trug, woran Karl-Heinz T. schließlich starb. Am 27. März 2009 verurteilt das Leipziger Landgericht den 18-jährigen Neonazi wegen „heimtückischen Mordes“ zu einer Gefängnisstrafe nach Jugendstrafrecht von acht Jahren und drei Monaten. Sein Kumpel wird nicht angeklagt. Von polizeilicher Seite wird der Vorfall als „normale Straftat unter Alkoholeinfluss“ eingestuft. Ein rechtes bzw. sozialdarwinistisches Motiv wurde trotz Hinweisen nicht untersucht.

Eine bisher namentlich nicht bekannte Person, wohl aber ein 35-jähriger, wird am 1. Juni 1991 am Leipziger Hauptbahnhof aus der Straßenbahnlinie 17 gestoßen. Zuvor soll es beim Warten auf die Straßenbahn zu Handgreiflichkeiten mit dem späteren Täter gekommen sein. Nach dem Einsteigen attackiert der Täter den Mann so schwer mit Stiefeltritten, dass er aus der Bahn stürzt und sich lebensgefährlich verletzt und wenige Tage später, wohl am 11. Juni, an seinen Verletzungen stirbt. Der Täter wird als Skinhead mit Reichsadler-Shirt und stark tätowiert beschrieben. Laut Angaben der LVZ soll der Täter auch identifiziert und zur Fahndung ausgeschrieben worden sein. Weitere Angaben sind bisher nicht bekannt.

Der 43-jährige Wohnungslose Horst K. wurde am 30. Dezember 1995 von zwei Jugendlichen, Steffen S. (20) und Marlon S. (20), in einer Straßenbahn angezündet. Horst K. verstarb auf dem Weg ins Krankenhaus an seinen Verletzungen. Im Prozess wurde ein politisches Motiv ausgeschlossen, da beide „spontan handelten.“ Steffen S. wurde zu einer Jugendstrafe von achteinhalb Jahre Haft wegen Mordes, Marlon S. zu einer Jugendstrafe von einem Jahr Haft auf Bewährung wegen unterlassener Hilfeleistung verurteilt.

Am Abend des 4. Oktober 2003 wird der 16-jährige Schüler Thomas K. durch den jungen Neonazi René M. (18) in Wahren erstochen. René M. lockte Thomas K. auf dessen Heimweg in ein Gebüsch und stach mit einem Küchenmesser mehrmals auf diesen ein. Thomas K. verstarb wenig später im Krankenhaus. René M., der zur Hauptverhandlung am Landgericht Leipzig im Mai 2004 in Bomberjacke erschien, erzählte stolz, er sei von seinen Kumpels aus der rechten Szene „gut umerzogen“ worden und habe einfach einen „aufklatschen wollen“, da ihm die Gespräche der Clique von Thomas K. über Drogen nicht gefallen hätten. René M. wurde wegen Mordes zu einer Haftstrafe von zehn Jahren Haft nach Jugendstrafrecht verurteilt. Nach vielen Jahren wird die Tat als rechtsmotivierter Mord anerkannt.

Die in Leipzig ermordeten Menschen wurden aus homosexuellenfeindlichen, sozialdarwinistischen oder rassistischen Motiven getötet. An anderen Orten mussten Menschen sterben, weil sie jüdischen Glaubens waren, sich antifaschistisch engagierten oder einfach nicht rechts waren. Rechte und rassistische Gewalt ist ein Problem. Viel zu oft wird es kleingeredet oder bestritten! Doch aktives Wegsehen hilft nur den Täter*innen und all jenen, die ihre Einstellungen teilen. Wir schauen hin, denn die vielen Toten rechter und rassistischer Gewalt verpflichten zu einer Auseinandersetzung mit den Ursachen. Und jeder Beitrag zählt, denn die wirksamste Antwort auf eine starke rechte Bewegung ist eine starke antifaschistische Bewegung. Der Zustand dieser Gesellschaft, der diese Gewalt möglich macht, gehört auf allen Ebenen bekämpft und abgeschafft!

Es muss sich was ändern!

Mit unserer Demonstration wollen wir auf die rassistischen Kontinuitäten innerhalb der Gesellschaft aufmerksam machen, unseren Forderungen Nachdruck verleihen und diese auf die Straße tragen. Wir bestehen auf eine lückenlose Aufklärung des NSU-Komplexes sowie eine erneute Überprüfung aller Morde, bei welchen ein rechtes Tatmotivs vermutet werden kann. Wir fordern die Benennung von Rassismus als Tatmotiv und dessen Berücksichtigung in künftigen Ermittlungsverfahren. Die Mordserie des NSU und die damit einhergehende Ermittlungspraxen der deutschen Behörden machen dies unabdingbar. Gleichzeitig wollen wir nicht davon ablassen, dem rassistischen Rollback entgegenzutreten. Um diese Kämpfe erfolgreich zu führen, setzen wir uns dafür ein, soziale Kämpfe zu vereinigen. Denn durch gegenseitige Unterstützung und Solidarität innerhalb linker Agitationsfelder wird es uns leichter fallen, mehr Schlagkraft zu entwickeln, um auf Missstände hinzuweisen, sie anzugehen und für eine bessere Gesellschaft zu kämpfen. Antifa in die Offensive!

Am 4. November um 16 Uhr Heinrich-Schütz-Platz  in Leipzig (Südvorstadt)

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Aktuelles Allgemein

25 Jahre Asylrechtsverschärfung: Veranstaltungen

Bereits in den 1990er Jahren sprach die antirassistische Linke zurecht von der „faktischen Abschaffung des Rechts auf Asyl“. Damals hatte der Bundestag als Reaktion auf rassistische Morde und Brandanschläge wie die in Rostock-Lichtenhagen, Mölln und Hoyerswerda den sogenannten „Asylkompromiss“ beschlossen. Dieser bedeutete eine staatlich-strukturelle Fortsetzung der rassistischen Gewalt auf der Straße. Seit einigen Jahren zeigt sich allerdings, dass damit das Ende der Fahnenstange noch lange nicht erreicht war. In einer immer schnelleren Taktung werden auf zynische Weise die Rechte und Möglichkeiten für Geflüchtete und Asylbewerber*innen Schritt für Schritt weiter eingeschränkt. Wir haben sieben Thesen zu dieser Entwicklung aufgeschrieben. Dabei zeigt sich die Asylrechtsverschärfung nur als ein Aspekt aus dem Geflecht von Flucht, Migration, staatlichem Handeln und Rassismus.

Sieben Thesen vom Bündnis „Irgendwo in Deutschland“ -> HIER

Veranstaltungen in Leipzig:

Montag, 22.10.2018, 19:00 Uhr, Campus / HS 12

VORTRAG: ANTIZIGANISMUS IN DER DEBATTE UM SICHERE HERKUNFTSSTAATEN

Von Dr. Markus End

Die Debatte zu Flucht und Asyl ist in vollem Gange und in vielerlei Hinsicht geprägt von Rassismen und Ressentiments. Im Vortrag soll die Debatte um die Sicherheit der sogenannten ‘Westbalkanstaaten’ untersucht werden, die in ihrer neueren Variante seit 2010 immer wieder unterstellt, ‘Roma’ aus diesen Staaten begingen ‘Asylmissbrauch’. Die Analyse kann zeigen, welche Strategien und Argumente darüber hinaus eingesetzt werden, um Rassismus zu negieren und konkrete historische Verantwortung abzuweisen.


Montag, 29.10.2018, 19:00 Uhr, Ostpassagentheater

Vortrag: Nur geduldet?! – Geflüchtete Roma in Sachsen

Von Romano Sumnal – erste Roma Selbstorganisation in Sachsen

Viele Roma in Sachsen, stammen ursprünglich aus den Westbalkanstaaten. Sie kamen als Geflüchtet nach Sachen, haben jedoch anhand der Gesetzteslage keine Chance Asyl zu bekommen. Ihre einzige Rettung ist die Duldung und die Hoffnung eines Tages aufgrund „gelungener Integration“ oder aus „humanitären Gründen“ einen Aufenthalt zu bekommen. Dieser Weg ist lang und steinig und leider nicht immer erfolgreich. Wie erreicht man die erwartete Integration wenn einem der Weg dahin eigentlich mit allen Mitteln versperrt wird? Und was passiert mit Menschen, deren einzige Rettung Krankheiten sind, die einen Aufenthalt aus humanitären Gründen rechtfertigen würden?

Wird Deutschland seiner historischen Verantwortung gegenüber den Roma gerecht? Oder sollten wir endlich Lösungen finden, wie Roma aus ganz Europa in Deutschland ein sicheres, anerkanntes Leben in Deutschland führen können?


Mittwoch, 07.11.2018, 19 Uhr, Frauenkultur

Vortrag: Repression mit System – Der staatliche Umgang mit Geflüchteten in Sachsen

Von Sächsischer Flüchtlingsrat

In den letzten Monaten wurde viel über das Thema “Ankerzentren” diskutiert. Wir haben den Sächsichen Flüchtlingsrat eingeladen, um gemeinsam mit euch über die aktuelle Umsetzung dieser Zentren, zur Isolation und Ausgrenzung von Geflüchteten, in der sächsischen Realtität zu sprechen. Gemeinsam wollen wir einen Einblick über die sächsische Abschiebepraxis erlangen und darüber sprechen, wie Unterstützungsmöglichkeiten für Geflüchtete aussehen können.


Dienstag, 13.11.2018, 19 Uhr, linxxnet

Lesung: aus dem “Wörterbuch des besorgten Bürgers”

Mit Nancy Grochol und Robert Feustel

Das Wörterbuch des besorgten Bürgers kartografiert und kritisiert – unvollständig und selbst wertend – in 150 Einträgen den sprachlichen Zauber, der weite Teile der politischen Öffentlichkeit erfasst hat und der beharrlich mit stilisierten Ängsten spielt. Unterstützt von O-Tönen sowie Bild- und Tonmaterial werden Abgründe aus- und verquere Dreher beleuchtet.


weitere Veranstaltungen:

16.10.2018 um 17.00  Uhr:

Die verschwiegenen Toten – Todesopfer rechter Gewalt in Leipzig seit 1990
Initiativkreis Antirassismus / Vortrag / Campus Augustusplatz / S 015

Seit 1990 zählt die Amadeu-Antonio-Stiftung mindestens 184 Todesopfer „rechter Gewalt“ in Deutschland. In Leipzig wurden mindestens acht Menschen umgebracht, hinzu kommen zwei Verdachtsfälle. Damit weist Leipzig im bundesweiten Vergleich die zweithöchste Zahl an rechtsmotivierten Morden auf. Mit dem Vortrag soll an die Opfer gedacht und erinnert werden. Die Veranstaltung will über die Dimension rechter Gewalt in Leipzig aufklären.


19.10.2018 um 17.00 Uhr:

„Antifa-Hochburg“ Leipzig?
„Rassismus tötet!” – Leipzig / Vortrag / Campus Ausgustusplatz / HS 12

Für Neonazis und Rechte ist Leipzig die „linke (rote) Hochburg“, die es zu erobern gilt. Seit vielen Jahre setzen sich daher Antifaschist*innen mit rechten Strukturen auseinander. Wir schauen auf die letzten 10 Jahre antifaschistische Politik in der Stadt. Welche Kampagnen und Gruppen gab und gibt es und warum ist antifaschistische Politik weiter notwendig, werden einige der Fragen sein, auf die wir versuchen Antworten zu finden.

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Aktuelles Allgemein

25 Jahre Asylrechtsverschärfung: Sieben Thesen

Bereits in den 1990er Jahren sprach die antirassistische Linke zurecht von der „faktischen Abschaffung des Rechts auf Asyl“. Damals hatte der Bundestag als Reaktion auf rassistische Morde und Brandanschläge wie die in Rostock-Lichtenhagen, Mölln und Hoyerswerda den sogenannten „Asylkompromiss“ beschlossen. Dieser bedeutete eine staatlich-strukturelle Fortsetzung der rassistischen Gewalt auf der Straße. Seit einigen Jahren zeigt sich allerdings, dass damit das Ende der Fahnenstange noch lange nicht erreicht war. In einer immer schnelleren Taktung werden auf zynische Weise die Rechte und Möglichkeiten für Geflüchtete und Asylbewerber*innen Schritt für Schritt weiter eingeschränkt. Wir haben sieben Thesen zu dieser Entwicklung aufgeschrieben. Dabei zeigt sich die Asylrechtsverschärfung nur als ein Aspekt aus dem Geflecht von Flucht, Migration, staatlichem Handeln und Rassismus.

1. Fluchtursachen

Die EU will „Fluchtursachen bekämpfen“, doch eigentlich trägt sie zu genau jenen Fluchtursachen bei. Die über Jahrhunderte währende koloniale Ausbeutung setzt sich in unterschiedlichen Ausprägungen bis heute fort: In Form der nachhaltigen Zerstörung afrikanischer Landwirtschaft durch EU-Subventionen, in Form des Schutzes autokratischer Regime aus politischen Interessen oder ganz direkt in Form der Kürzung und partiellen Aussetzung der Nahrungsmittelrationen seit 2013 (weil sich EU und „Weltgemeinschaft“ nicht durchringen konnten, das World Food Programme zur Versorgung von Menschen in Not ausreichend zu finanzieren), die für die Fluchtbewegung von Syrer*innen aus den großen Lagern in Jordanien und im Libanon mitverantwortlich sind. Zugleich wird „Entwicklungshilfe“ weiter privatisiert und neoliberalisiert über die Förderung von Investitionen und Anlagemöglichkeiten für europäische Unternehmen, Banken und Rentenfonds. Klar ist: Deutschland und die EU schaffen die Fluchtursachen in vielfältiger Weise mit.

2. Externalisierung des Grenzregimes

Seit 2016 soll das „Better Migration Management“ Europa die Flüchtenden vom Leibe halten – und die Bundesregierung ist der zentrale Akteur. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung treibt dabei die Kooperationen mit den Regierungen von Äthiopien, Djibouti, Eritrea, Kenia, Somalia, Südsudan, Sudan und Uganda voran. ‚Entwicklungshilfe‘ – schon immer neokoloniales Instrument – wird nun an die Kooperation in der Abwehr von Geflüchteten geknüpft. Ob die Partner Kriegsverbrecher sind wie der sudanesische Präsident Umar al-Baschid oder Diktatoren wie der seit 25 Jahren regierende eritreische Präsident Isayas Afewerki spielt für die EU keine Rolle. Die Maßnahmen sind vielfältig: Ein UN-Bericht hat kürzlich festgestellt, dass in Libyen Menschen in Lagern zusammengepfercht und gefoltert werden. Ähnliche Lager in ganz Nordafrika einzurichten ist das erklärte Ziel der EU. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat jüngst vorgeschlagen, in Marokko Heime für jugendliche Obdachlose zu finanzieren, in die auch unbegleitete minderjährige Geflüchtete aus Deutschland abgeschoben werden können. Die Regierung von Algerien hat in den letzten Monaten 13.000 Menschen ohne Wasser oder Nahrung in die Sahara gekarrt und sich damit für EU-Hilfen beworben. Seit März 2016 existiert das sogenannte ‘Flüchtlingsabkommen’ mit der Türkei — mit dem Ziel, die Route der Geflüchteten von der Türkei nach Griechenland zu schließen. Geflüchtete werden aufgehalten, nach Europa weiterzureisen. Für diese ‘Dienstleistung’ erhält das türkische Regime u.a. mehrere Milliarden Euro; dafür nimmt Deutschland auch Erdogans Angriffskrieg gegen kurdische Gebiete wie z.B. Afrin und weitere Tote und Vertriebene in Kauf. Das Vorgehen ist kleinteilig, die EU nimmt sich sogar in kolonialer Manier heraus, afrikanische Staaten unter Druck zu setzen, um die Visumsfreiheit, die in den Ländern der Westafrikanischen Wirtschaftsgemeinschaft (ECOWAS) gilt, auszusetzen oder biometrische Pässe einzuführen. Folter, moderne Sklaverei, systematische Vergewaltigungen und Mord der Betroffenen als Folgen dieser Politik nimmt die EU sehenden Auges in Kauf.

3. Schiffe versenken

Auch das Mittelmeer wird als effektive und tödliche Grenze immer weiter hochgerüstet. Die GroKo hat sich darauf verständigt, Frontex weiter auszubauen, militärische Grenzsicherung ist längst Standard. Gleichzeitig fordern die Innenminister Italiens, Deutschlands und Frankreichs einen Verhaltenskodex für NGOs wie Seawatch, unter anderem mit einem „absoluten Verbot für NGOs, in libysche Gewässer einzufahren“. Seenotrettung wird kriminalisiert, der Kapitän der Lifeline wird verklagt, weil er Menschen vor dem Ertrinken bewahrt hat — darüber, ob man Geflüchtete auf dem Mittelmeer lieber sterben lassen sollte, wird mittlerweile schon in vermeintlich linksliberalen Medien wie der „Zeit“ diskutiert. In den letzten Monaten haben italienische, griechische, spanische und maltesische Häfen verschiedenen Booten verweigert, anzulegen. Allein während dieser Irrfahrten sind Dutzende Menschen gestorben. Frontex selbst drängt in Kooperation mit den nordafrikanischen Partnern systematisch Boote zurück, egal, ob diese dann untergehen oder von der libyschen Küstenwache beschossen werden. Diese Praxis hat die Bundesregierung gerade noch einmal bekräftigt, obwohl Push-Backs prinzipiell verboten sind: Die Aufgabe von Frontex ist es nunmal, Menschen davon abzuhalten, europäisches Festland zu erreichen.

4. Hotspots

Diejenigen, die es dennoch auf das europäische Festland schaffen, sollen dort nach den neuen Plänen der EU für ein gemeinsames europäisches Asylsystem (GEAS) sogleich „erstregistriert“ werden. Dabei wird geprüft, ob sie nicht vielleicht über einen sogenannten „sicheren Drittstaat“ gereist sind, etwa durch eines der Länder Nordafrikas (z.B. Algerien, s.o.). Falls ja, werden die Menschen direkt wieder dorthin zurückgebracht, ohne dass sie überhaupt Zugang zum Asylverfahren bekommen. Eine individuelle Prüfung, die ihnen laut dem deutschen Grundgesetz zusteht, kann damit nicht mehr stattfinden. Dies geschieht im Einvernehmen auch mit der deutschen Bundesregierung, die darin eine Lösung der gesamten Dublin-Problematik zu sehen scheint: Die Konzentration und das Einsperren von Menschen in Lagern an den Außengrenzen, von denen aus die Flüchtenden direkt wieder abgeschoben oder in Transitstaaten außerhalb Europas zurückgeschickt werden sollen. Auch für jene, die nicht zurückgeschickt werden können, halten die Lager Italiens und Griechenlands Zustände bereit, die nur als Menschenrechtsverletzung beschrieben werden können; und auch Menschen, die bereits Bleiberecht haben, bekommen kaum Unterstützung und sind massiver Repression ausgesetzt. Das deutsche Beharren auf einer ‚Umverteilung der Lasten‘ wird dabei insbesondere von den autoritären Regimen in Ungarn, Polen, Italien und Österreich blockiert, eine Politik, die die BRD selbst über Jahre hinweg erfolgreich betrieben hat.

5. “Ankerzentren”

Falls Flüchtende es bis auf deutsches Staatsgebiet schaffen, plant Innenminister Seehofer, sie nach bayerischem Vorbild während des gesamten Asylverfahrens in Großlagern unterzubringen. „Ankunfts-, Entscheidungs- und Rückführungszentren“ verschärfen die Kasernierung von Geflüchteten und machen eine Teilnahme am sozialen Leben einer Gesellschaft unmöglich, flankiert von Sachleistungsregelungen und Residenzpflicht. Das noch vor wenigen Jahren von der Bundesregierung als großer deutscher Verdienst zur Schau gestellte ehrenamtliche Engagement für Geflüchtete wird ebenso verunmöglicht wie effektive anwaltliche Beratung. Die Menschen sind dort unter Ausschluss der Öffentlichkeit der Willkür von Behörden und Personal ausgeliefert; die Bedingungen stigmatisieren sie – sie werden eingesperrt, als wäre ihre Flucht eine Straftat. Dass ein Großteil derer, deren Asylantrag abgelehnt wird, aktuell Revision einlegt und davon mehr als zwei Drittel Recht bekommen, zeigt aber, wie unzureichend die Entscheidungen beim BAMF sind. Wenn aber das gesamte Asylverfahren in Zentren stattfindet, in denen kaum Zugang zu Beratungsstrukturen oder Anwält_innen besteht, ist die Rechtsschutzgarantie des Grundgesetzes de facto ausgehebelt. Diejenigen, die es dennoch schaffen, sich gegen eine Abschiebung zu wehren, müssen Monate, gar Jahre in den Lagern ausharren, bis es zu einer gerichtlichen Entscheidung kommt. Diejenigen, die irgendwann abgeschoben werden, ebenfalls. Das verursacht enormen psycho-emotionalen Stress. Kinder werden in diesen Zentren nur in Minimalunterrichtsklassen gesteckt – was in Bayern schon jetzt gegen die Kinderrechtskonvention verstößt. Medizinische Versorgung, insbesondere für Traumata, ist nur minimal vorhanden, von Arbeits- oder Freizeitmöglichkeiten ganz abgesehen. Die ohnehin schon traumatisierten Menschen sind in diesen Kasernen ohne Intimsphäre auf engstem Raum zusammengepfercht. Eine „Weiterverteilung“ auf die Kommunen soll überhaupt nur noch bei angenommener „positiver Bleibeperspektive“ erfolgen.

6. Neusprech

Immer neue vermeintlich sachliche Begriffe sollen die rassistische und gewaltvolle Realität verschleiern. Massive Erpressungen und Einmischungen werden als „Partnerschaftsabkommen“ beschrieben, die Internierungslager in Nordafrika sollen wahlweise „abgeschlossene Dörfer“, „Anlandestellen“ oder „kontrollierte Zentren“ heißen, wobei bei der Wortwahl des letzten im Hinblick auf die mögliche Abkürzungsformel wohl eine unbewusste Fehlleistung unterstellt werden muss. Organisiert werden Abschottung und Mord durch das „Migrationsmanagement“ und auch die „Ankerzentren“ hören sich eher nach spießiger Gemütlichkeit an, als nach Lager.
Auf der anderen Seite werden bewusste rassistische Begriffsbildungen von Regierungspolitiker_innen übernommen: Während „Flüchtlingskrise“, „Armutsmigration“ und „Asylmissbrauch“ bereits etabliert sind, werden durch „Asyltourismus“, „Anti-Abschiebe-Industrie“, „Belehrungs-Demokratie“ und der „Wiederherstellung der Rechtsstaatlichkeit“ weitere rassistische und autoritäre Narrative übernommen und legitimiert.

7. Rassistische Formierung

Dem entspricht eine rassistische und autoritäre Formierung, die weite Teile der Gesellschaft mittragen und der weder Linke noch Liberale etwas wesentliches entgegensetzen. Mediale Hetzkampagnen, die sexistische Übergriffe, antisemitische Einstellungen oder Terrorakte zu einem Spezifikum von Geflüchteten erklären, legitimieren immer neue Gesetzesverschärfungen. Rechter Terror, zunehmender Alltagsrassismus und der ungebrochene rassistische Konsens hingegen werden gesellschaftlich ausgeblendet, wenn nicht gar verharmlost und entschuldigt, während Kritik an Regierungshandeln, Polizei oder Verfassungsschutz zunehmend delegitimiert wird. Diese Strategie kann nur als doppelte verstanden und kritisiert werden: Das Gerede von den Aufarbeitungs- und Willkommensweltmeistereien ist die notwendige Legitimationsgrundlage für das wieder formulierte und praktizierte Volksgemeinschaftsstreben. Beide vereint der Nationalismus und die Verweigerung der einzig menschlichen Forderung: Nie wieder Deutschland!

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