Alltagsrassismus und Rechtsdurchsetzung

Info-Veranstaltung

Alltagsrassismus und Rechtsdurchsetzung am Beispiel diskriminierender Einlasskontrollen an Leipziger Clubs

Das  Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz soll Benachteiligungen auf Grund  eines diskriminierenden Merkmals im Arbeitsleben und allgemeinen  Zivilrechtsverkehr verhindern und beseitigen. Die Theorie geht: Werde  ich diskriminiert, kann ich vor Gericht gehen und setze mein Recht  durch.

Am konkreten Beispiel der Erfahrungen zum Thema rassistischer  Einlasskontrollen in Leipzig geben Daniel Bartel  (Antidiskriminierungsbüro Sachsen) und Jakob Simon (Rechtsanwalt) ein  Einblick in die Praxis: Welche Möglichkeiten und welche Probleme  entstehen, wenn Rassismus vor Gericht verhandelt wird?
Eine Vortragsreihe der Kritischen Jurist_innen Leipzig

27.09.2012, 19:00 Uhr, Seminarraum 210 (Uni Campus), Leipzig