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Kundgebung: Beugehaft und Hausdurchsuchungen – Antifa bleibt unbeugsam

Antifa-Ost-Komplex: Als „Zeuge“ vom Gericht vorgeladen, in Handschellen wieder rausKundgebungDiese Woche Mittwoch sollte ein Antifaschist im Antifa-Ost-Komplex in Dresden als „Zeuge“ gegen sieben Antifaschist*innen aussagen. Der Antifaschist, nennen wir ihn „Arthur“, wurde im Antifa Ost – Verfahren im Mai 2023 in Dresden zusammen mit drei weiteren Antifaschist*innen schuldig gesprochen, eine angebliche „kriminelle Vereinigung Antifa Ost“ unterstützt zu haben.
Arthur muss in Beugehaft? – Free all Antifas!
Arthur sollte vor Gericht über Auseinandersetzungen mit Neonazis in Sachsen und Thüringen „berichten“. Zudem wollte der Vorsitzende Richter Joachim Kubista von ihm Aussagen zur »Existenz und Ausprägung« der angeblichen „linksextremistische kriminelle Vereinigung (§129) Antifa Ost“ hören.
Der rechtlicher Beistand von Arthur begründete dessen Aussageverweigerung unter anderem mit dem Agieren der Generalbundesanwaltschaft (GBA) im Antifa Ost – Verfahren. Alexandra Geilhorn, die bereits im Antifa Ost – Verfahren die Bundesanwaltschaft gegen Arthur vertrat, ließ schon in diesem Verfahren eine Antifaschistin als Zeugin vorladen und verschwieg „Ermittlungen“ ihrer Anklagebehörde gegen sie. Sie sitzt heute selbst als Beschuldigte im Antifa-Ost-Komplex auf der Anklagebank und Arthur hätte gegen sie und die anderen sechs Beschuldigten aussagen sollen.
Doch damit nicht genug, denn auch der Neonazi Leon R. sagte im Antifa Ost – Prozess gegen Arthur aus, auch hier schwieg die GBA während dessen Zeugenaussage im März 2022 über die laufenden Ermittlungen gegen den Neonazi und seiner Gruppe. Drei Wochen später wurde Ringl wegen seiner führenden Rolle in der als „kriminelle Vereinigung“ eingestuften Neonazigruppe „Knockout 51“ aus Eisenach verhaftet. Seine Aussagen als „Zeuge“ wurde gegen ihn verwendet.
Der Neonazi Karl Jonas K., der gerade vor Gericht steht mutmaßliches Mitglied der rechtsterroristischen „Sächsische Separatisten“ zu sein, sollte ebenfalls im Antia-Ost-Komplex in Dresden aussagen, dieser erklärte dort das Gericht nicht an zu erkennen und kein Redebedarf zu haben. Dafür wurde ihm ein Ordnungsgeld von Kubista auferlegt (1). Ein anderer Antifaschist, der vor Arthur in Dresden Aussagen sollte und ebenfalls sich auf ein sein Aussageverweigerungsrecht berief, erhielt ebenfalls ein Ordnungsgeld(2). 
Der Vorsitzenden Richter Joachim Kubista erklärte, dass die Aussage als verurteilter Unterstützer der angeblichen Gruppe besonders relevant sei zu deren Verständnis, er rechne Arthur der radikalen linken Szene zu, in der es gelte: „Arthur und Anna halten’s Maul“, keine Aussagen bei Behörden. Deshalb reiche eine kurze Beugehaft nicht aus um eine Aussage zu erzwingen, wohl wissend, dass auch bei sechs Monaten Arthur nichts sagen wird, dies also eine reine Bestrafung ist. Am Ende verhängte Kubista ein Ordnungsgeld in Höhe von 500 Euro und zur Erzwingung seines Zeugnisses eine Beugehaft von sechs Monaten. Während der Erklärung des Gerichts legte Arthur seine Jacke ab- und mit einem Nicki mit der Aufschrift »Free all Antifas«  verließ Arthur den Saal in Handschellen.
Beugehaft gibt es nicht erst seit gestern
Besonders bei so genannten Organisationsdelikten (also den Vorwürfen einer »kriminellen« bzw. »terroristischen Vereinigung« nach §§ 129/129a/129b) wird seit Jahrzehnten immer wieder »Erzwingungshaft« gegen Zeug*innen eingesetzt. Schon Ende der 1980er Jahre kam erstmals zu einer größeren Beugehaftwelle. Damals wurde acht Zeug*innen im Rahmen der Verfahren gegen die RZ/Rote Zora Beugehaft angedroht; zwei Bochumerinnen saßen mehrere Wochen im Knast, weil sie weiterhin schwiegen.
Wenige Monate zuvor war unter dem (kurz darauf erweiterten) Motto »Arthur hält’s Maul« eine breite Kampagne zur Aussageverweigerung angelaufen, die folglich ganz besonders ins Fadenkreuz der Behörden geriet. So erklärte die Bundesanwaltschaft die Beugehaft zur wichtigen Waffe im staatlichen Kampf gegen organisierte Aussageverweigerung, die ebenfalls mit einem 129a-Verfahren verfolgt wurde.(3)
What a Week
Am Dienstag den 24.3.26 haben gleichzeitig an mehreren Orten in Berlin, Hamburg, Düsseldorf und in Kyritz (Brandenburg) Hausdurchsuchungen stattgefunden. Zwischen 5.45 und 6 Uhr brachen Cops in mehrere Wohnungen, wie auch in die Bibliothek Kalabal!k in Kreuzberg, den Infoladen Scherer8 in Wedding und den „L5“ Späti in Neukölln ein. In den Durchsuchungsgbeschlüssen wird die Gründung einer „kriminellen Organisation“ vorgeworfen, die mindesten 4 Mitglieder haben und seit Anfang 2025 bestehen soll. Ziel der Vereinigung sei angeblich die Begehung „verfassungsfeindlicher Sabotage“ gewesen. Auch in Chemnitz soll es diese Woche zu Hausdurchsuchung gekommen sein.
Antifa bleibt unbeugsam!
Obwohl es schon viele Verfahren nach §129 gegen Linke in Sachsen und bundesweit gab, die meisten wurde ohne Anklageerhebung eingestellt, gab es doch nie wirklich Grund zur Freude. Denn über Jahrzehnte wurden in linken und subkulturellen Szenen spioniert, Informationen und Daten gesammelt, Gespräche aufgezeichnet, Persönlichkeitsprofile erstellt.
Selbst wenn kein Verfahren nach §129 eröffnet wurde, um weiter im Geheimen agieren zu können, musste immer davon ausgegangen werden, dass die bereits gewonnen Informationen nicht im Keller der Justiz verstauben. Sie werden in (zukünftigen) Strafverfahren unter der Hand mit einfließen.
Der radikalen Linken muss klar sein, dass sie sich nicht im Streichelzoo des Meinungspluralismus befindet, sondern sie von direkter staatlicher Verfolgung betroffen ist. Anstatt sich nun den Forderungen an Politik und Gerichten hinzugeben, sich doch bitte das nächste Mal an die eigenen Regeln und Gesetze zu halten oder nicht mit zweierlei Maß zur urteilen – kann nur die bedingungslose Hinterfragung der gesellschaftlichen Zustände, die jene Regeln und Gesetze hervorbringt, der Repression die Beine wegziehen.
Wir sind solidarisch mit den Antifas im Antifa-Ost- und Budapest-Komplex und den Betroffenen der Hausdurchsuchungen. 
Für eine radikale Linke!
Widerstand braucht Kontinuität!
Kontinuität braucht Widerstand!

Kundgebung am 1. April 2026 um 18:30 Uhr Herderstr./ Wolfgang-Heinze-Str

Zur Kundgebung:
  •  Sexistisches Gehabe und Macker-Verhalten haben auf der Kundgebung nichts zu suchen. Wenn ihr so etwas beobachtet und/oder euch belästigt fühlt, helfen euch die Ordner*innen oder eure Bezugsgruppe.    
  • Mit Rücksicht auf die in Sachsen leider übliche Überwachung raten wir euch, überflüssige Mobiltelefone daheim zu lassen oder auszuschalten, solange ihr sie nicht dringend benötigt.
  • Die Kundgebung wird von den Veranstalter*innen dokumentiert, ihr könnt eure Kameras also zuhause lassen. Innerhalb der Kundgebung wird nicht gefilmt und fotografiert, denn solche Aufnahmen dienen ausschließlich den Ermittlungsbehörden. Falls ihr euch von euren Kameras nicht trennen könnt, dann dokumentiert einfach die Polizeiarbeit.
  • Provokateure (wie z.B. rechte Streamer) und Beamte, egal ob in Uniform oder zivil, haben in der Kundgebung nichts zu suchen. Bitte bleibt immer besonnen und achtet darauf, was direkt neben euch geschieht.
  • Kein Alkohol oder andere Drogen, laut üblichen Auflagen auch keine Glasflaschen, Hunde und (Passiv-) Bewaffnung.
  • Nicht willkommen sind national und territorial Fahnen und dergleichen Symbole jedweder coleur, sowie Fahnen von Parteien und anderen politischen Organisationen. Es sollte nicht um die jeweilige (pol.) Identität gehen, sondern den Anlass. Wir wollen nicht als politische Plattform von Gruppen und deren Themen instrumentalisiert werden. Die antifaschistische Aktion sollte uns als Ausdruck genügen.