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Obdachlosenhass und Sozialdarwinismus

Vortrag am 24. September um 18:30 Uhr im Conne Island (Einlass 18 Uhr)

Wohnungs- und Obdachlose werden von der Gesellschaft ausgegrenzt und auf der Straße angegriffen. Die Täter*innen praktizieren dabei gegen obdachlose Menschen einen Sozialdarwinismus der Tat, der durch die sozialdarwinistischen Zustände in der Gesellschaft vorbereitet wird. Der Vortrag versucht diese Gewalt in ihrer unterschiedlichen Form zu analysieren und die Ursachen zu benennen. In Leipzig wird von mindestens fünf Tötungsdelikten mit sozialdarwinistischen Motiven seit 1990 ausgegangen.

Lucius Teidelbaum ist freier Journalist, Publizist und Rechercheur zum Thema extreme Rechte und anliegende Grauzonen. Von ihm erschien 2013 im Unrast-Verlag das Buch „Obdachlosenhass und Sozialdarwinismus.“

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Stilles Gedenken an Kamal K.

Stilles Gedenken Kamal Kilade am 24.10.2025 um 18 Uhr am Gedenkstein in der C.W. Müller – Anlage am Leipziger Hauptbahnhof. Bringt gerne bitte Kerzen und Blumen mit.

Der 19-jährige Kamal K. wurde in der Nacht vom 23. auf den 24. Oktober 2010 im Park am Willy-Brandt-Platz von den Neonazis Marcus E. und Daniel K. durch mehrere Messerstiche ermordet.

Daniel K., der während der Tatnacht sowie bei seiner Verhaftung einen Pullover mit dem Schriftzug „Kick off Antifascism“ trug, hatte Kamal mit einem Pfefferspray die Möglichkeit zur Verteidigung genommen, als dieser einem Freund zu Hilfe kommen wollte. Marcus E., der erst kurz zuvor aus der Haft entlassen worden war, nutzte die Situation aus und stach Kamal nieder. Marcus E. wurde wegen Mordes zu 13 Jahren Haft mit anschließender Sicherheitsverwahrung, Daniel K. wegen gefährlicher Körperverletzung zu drei Jahren Haftstrafe, verurteilt. Mittlerweile befindet sich Daniel K., der Sohn eines Leipziger Kriminalbeamten, wieder auf freiem Fuß.

An einem aktiven Gedenken, an diesen rassistisch motivierten Mord, hat sich die Stadt Leipzig lediglich bei der Einweihung des Gedenksteins an Kamal beteiligt. Die Errichtung dessen wurde behördlich eher behindert als aktiv gefördert. Der Initiative von Kamals Familie, Gruppen und Einzelpersonen ist es zu verdanken, dass dieser Gedenkstein initiiert werden konnte.

Solch ein Mord aus “niederen Beweggründen”, wie der zuständige Richter diesen in der Urteilsverkündung klassifizierte, geschieht nicht im luftleeren Raum, sondern in einem gesellschaftlichen Klima, dass sich durch rassistische Mobilisierungen immer weiter verschärft.

In Leipzig wurden seit 1990 mindestens zehn Menschen Todesopfer rechts-motivierter Gewalt – bundesweit gab es seitdem über 200 weitere Morde.

Wir wollen, dass Menschen wie Achmed B. und Kamal K. nicht vergessen werden, Menschen, die nicht ins Weltbild von deutschen Täter*innen passten und deshalb ihr Leben lassen mussten. Niemand ist vergessen, nichts ist vergeben.

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Stilles Gedenken an Achmed B.

Stilles Gedenken am 23. Oktober 2025 um 18 Uhr Karl-Liebknecht / Ecke Schletterstr. Bringt bitte Kerzen und Blumen mit.

Der aus Syrien kommende Asylsuchende Achmed B., 30 Jahre alt, wird am 23. Oktober 1996 von zwei jungen Nazis, Daniel Z. (20) und Norman E. (18), erstochen. Nachdem die Täter stundenlang faschistische und rassistische Parolen grölend durch die Stadt gezogen sind, betreten sie am Abend ein Gemüsegeschäft im Leipziger Süden. Zunächst beschimpfen sie die Verkäuferinnen rassistisch und drängen sie an eine Wand. Als Achmed B. seinen Kolleginnen zur Hilfe kommen will, wird er angegriffen. Nachdem es ihm gelingt, die beiden Angreifer aus dem Geschäft herauszubewegen, sticht einer der beiden auf Achmed B. ein.

Der Mord mit rassistischem Hintergrund wird von Vertreter*innen der Stadt zum Teil verharmlost. So behauptet der damalige Oberbürgermeister Hinrich Lehmann-Grube: „ein rechtsextremes Potenzial ist mir hier nie begegnet“ und Leipzigs „Ausländerbeauftragter“ Stojan Gugutschkow pflichtet ihm bei: „Es hätte auch irgendeinen Deutschen treffen können“. Z. und E. werden wegen „Mordes aus niedrigen Beweggründen“ angeklagt. Etwa ein Jahr später fällen die Richter des Landgerichts Leipzig das Urteil: Daniel Z. Wird zu neuneinhalb Jahren Jugendhaft verurteilt, sein Mittäter Norman E. erhält wegen Beihilfe viereinhalb Jahre Gefängnis. Laut Staatsanwaltschaft gebe es „keine Anhaltspunkte für einen fremdenfeindlichen Hintergrund“, stattdessen handle es sich um eine „spontane Tat“.

Erst 15 Jahre nach der Ermordung von Achmed B., wurde die Tat als rassistisch motiviert anerkannt.