{"id":1474,"date":"2014-06-25T11:02:10","date_gmt":"2014-06-25T09:02:10","guid":{"rendered":"https:\/\/fckp3.dontexist.net\/blogs\/wordpress\/rassismus-toetet\/wordpress\/?p=1474"},"modified":"2014-06-25T11:04:51","modified_gmt":"2014-06-25T09:04:51","slug":"spendenaufruf-fuer-die-revision-des-urteils-im-bernburg-prozess-sachsen-anhalt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.rassismus-toetet-leipzig.org\/index.php\/spendenaufruf-fuer-die-revision-des-urteils-im-bernburg-prozess-sachsen-anhalt\/","title":{"rendered":"Spendenaufruf f\u00fcr die Revision des Urteils im Bernburg-Prozess (Sachsen-Anhalt)"},"content":{"rendered":"<div>\n<p>Abdurrahman E., der im September 2013 einen Angriff von einer Gruppe Neonazis auf dem Bahnhof von Bernburg nur knapp \u00fcberlebte, will das schockierende Urteil des Landgerichts Magdeburg im Prozess anfechten. Daf\u00fcr brauchen er und seine Angeh\u00f6rigen Ihre und Eure Unterst\u00fctzung.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Mit schwersten Kopfverletzungen musste der damals 34-j\u00e4hrige Abdurrahman E. notoperiert werden und lag danach zwei Wochen im Koma. Nur die schnelle intensivmedizinische Behandlung rettete sein Leben. Noch heute leidet er k\u00f6rperlich und psychisch an den Folgen des Angriffs \u2013 er ist seitdem arbeitsunf\u00e4hig und muss nun seine beiden Imbissbetriebe in Bernburg, wo seit mehr als 13 Jahren lebt, aufgeben.<\/p>\n<p>Das rassistische Motiv wird vom Gericht nicht ausreichend ber\u00fccksichtigt<\/p>\n<p>Abdurrahman E., seine Lebensgef\u00e4hrtin und ein Fl\u00fcchtling aus Indien, der dem Paar helfend zur Seite stand, hatten gro\u00dfe Hoffnungen in den Prozess am Landgericht Magdeburg gehabt. Nach 15 Prozesstagen verurteilte das Landgericht Magdeburg am 2. Mai jedoch lediglich vier der neun angeklagten Neonazis. Unter den Freigesprochenen befindet sich auch der mehrfach einschl\u00e4gig vorbestrafte Francesco L., Hauptt\u00e4ter der rassistischen Misshandlungen an einem 12-j\u00e4hrigen Schwarzen Deutschen in P\u00f6mmelte im Jahr 2006.<\/p>\n<p>Das Tatgeschehen bez\u00fcglich der Angriffe auf die Freundin und den Mann indischer Herkunft sei &#8222;nebul\u00f6s&#8220; geblieben und die Fu\u00dftritte gegen den Kopf des Imbissbetreibers m\u00fcssten sich die F\u00fcnf nicht zurechnen lassen, so der Vorsitzende Richter Sternberg in der m\u00fcndlichen Urteilsbegr\u00fcndung. Die anderen vier Angeklagten wurden zu Haftstrafen von f\u00fcnf Jahren bis acht Jahren und zwei Monaten verurteilt. Allerdings nicht wie von der Nebenklage beantragt wegen versuchten Mordes aus rassistischen Gr\u00fcnden sondern wegen versuchten Totschlags.<\/p>\n<p>Dabei gab und gibt es f\u00fcr die Betroffenen und deren Anw\u00e4lte auch nach der Hauptverhand-lung keinen Zweifel am rassistischen Tatmotiv. Vor Gericht beschrieb Abdurrahman E. wie er an dem Abend des 21. Septembers 2013 seinen Imbiss im Bahnhof schlie\u00dfen wollte und dabei von einem der Angeklagten u.a. als &#8222;Kanacken-St\u00fcck&#8220; beleidigt wurde. Er habe beschwichtigend reagiert, so Abdurrahman E., da er &#8222;keinen \u00c4rger&#8220; wollte. Er hatte den Imbiss am Bahnhof ja erst wenige Wochen zuvor er\u00f6ffnet. Als ein weiterer aus der Gruppe dann aber seine Freundin u.a. als &#8222;T\u00fcrkenschlampe&#8220; und &#8222;Fotze&#8220; beleidigte, forderte Abdurrahman E. mehr Respekt und legte seine Hand auf den Arm des Beleidigers.<\/p>\n<p>An den nachfolgenden Angriff kann er sich heute aufgrund der schweren Kopfverletzungen nicht mehr erinnern. Seine Freundin jedoch kann die Brutalit\u00e4t des Angriffs nicht vergessen. &#8222;Fass mich nicht an, du Schei\u00dfvieh&#8220;, habe der Beleidiger daraufhin gesagt, so ihre Aussage vor Gericht. Das sei das Signal f\u00fcr die Gruppe gewesen, um kurz darauf \u00fcber Abdurrahman E. herzufallen. In der Beweisaufnahme wurde deutlich, dass der zum Tatzeitpunkt 30-j\u00e4hrige Neonazi Maik R. aus k\u00fcrzester Entfernung eine Bierflasche an den Kopf des Imbiss-betreibers warf, wodurch dieser bereits die erste von mehreren potenziell lebensgef\u00e4hrlichen Verletzungen erlitt. Danach mischten sich die in unmittelbarer N\u00e4he stehenden weiteren Angeklagten ein und schlugen den 34-J\u00e4hrigen unter &#8222;Schei\u00dft\u00fcrke&#8220;-Rufen zu Boden.<\/p>\n<p>Vier der Angeklagten traten nach Ansicht des Gerichts mehrmals vor allem auf den Kopf des Betroffenen ein auch als er bereits bewusstlos am Boden lag. Als seine Freundin dazwischen ging, wurde auch sie angegriffen und in den R\u00fccken getreten. Auch sein Bekannter, der ebenfalls zu Hilfe eilte, wurde niedergeschlagen und getreten. Erst als sich Abdurrahman E. nicht mehr r\u00fchrte, lie\u00dfen die Neonazis ihn blutend auf dem Bahnsteig zur\u00fcck, um samt Bierkasten weiter einen Junggesellenabschied zu begehen.<\/p>\n<p>Abdurrahman E. legt Revision gegen Urteil ein<\/p>\n<p>Das Gericht stellte zwar fest, dass die Angeklagten mehrheitlich zur rechten Szene geh\u00f6rten und &#8222;Ausl\u00e4nderfeindlichkeit&#8220; bei dem Angriff eine Rolle gespielt habe aber &#8222;nicht das tragende Motiv&#8220; gewesen sei. Es k\u00f6nne nicht ausgeschlossen werden, dass der Imbiss-betreiber m\u00f6glicherweise nach der Beleidigung seiner Freundin einen Stock geholt und damit gedroht h\u00e4tte. Damit folgte die Kammer in Teilen den Behauptungen der Angeklagten, sie h\u00e4tten sich nur gewehrt. Die Betroffenen hatten stets bestritten, Messer oder einen Stock benutzt zu haben. &#8222;Dass uns nicht geglaubt wird, ist nur schwer zu ertragen und ein zus\u00e4tzlicher Schlag ins Gesicht&#8220;, so die Reaktion der Betroffenen auf das Urteil. Mit keiner Silbe w\u00fcrdigte das Gericht das engagierte Eingreifen der Lebensgef\u00e4hrtin und des Be-kannten. Im Gegenteil: Der Freundin wurde unterstellt, sie h\u00e4tte sich die Beleidigung &#8222;T\u00fcrkenschlampe&#8220; nur ausgedacht und der Inder h\u00e4tte vielleicht doch ein Messer in der Hand gehabt.<\/p>\n<p>Noch sind die Urteile nicht rechtskr\u00e4ftig da sowohl die Staatsanwaltschaft, die Verteidiger der vier Verurteilten als auch der Nebenklageanwalt von Abdurrahman E. Revision eingelegt haben. Der Betroffene will das Urteil nicht einfach akzeptieren. Zuviel wurde mit der Tat zerst\u00f6rt, zu unglaublich die Begr\u00fcndung des Gerichts. Doch je nachdem wie die Staats-anwaltschaft ihre Revision weiter verfolgt und wie letztendlich der Bundesgerichtshof bzw. im Falle einer Neuverhandlung eine andere Kammer entscheidet, besteht f\u00fcr ihn ein nicht unerhebliches Kostenrisiko. Im ung\u00fcnstigsten Fall k\u00f6nnen sich die Revisionskosten auf \u00fcber 8.000 Euro belaufen.<br \/>\nDeshalb bitten wir Sie und Euch um Spenden! Sollte die Revision erfolgreich sein oder nicht alle Gelder ben\u00f6tigt werden, w\u00fcrden die Spenden unmittelbar dem Betroffenen zum Aufbau einer neuen Existenz zu Gute kommen.<\/p>\n<p>Die T\u00fcrkische Gemeinde in Deutschland unterst\u00fctzt den Spendenaufruf. Die Stellvertretende Bundesvorsitzende Ay\u015fe Demir macht deutlich: &#8222;Der Angriff in Bernburg zeigt uns erneut, dass rassistische Gewalt in Deutschland ein dauerhaftes und allt\u00e4gliches Problem ist. Und dieser Fall ist exemplarisch f\u00fcr die potenziell t\u00f6dliche Dimension rassistischer Gewalt. Daran hat sich auch nach der unfreiwilligen Selbstenttarnung des NSU nichts ge\u00e4ndert. Umso unverst\u00e4ndlicher ist es f\u00fcr uns, warum das Landgericht Magdeburg keine rassistischen Motive bei dem Angriff sehen m\u00f6chte. Es bleibt zu hoffen, dass die rassistische Dimension der Tat doch noch erkannt wird. Wir m\u00fcssen endlich akzeptieren, dass unser Problem hier Rassismus hei\u00dft. Aus diesem Grund fordern wir eine gesellschaftliche und politische Auseinandersetzung mit rassistischen und rechten Einstellungen in der Bev\u00f6lkerung und in Institutionen.&#8220;<\/p>\n<div style=\"text-align: left;\" align=\"center\"><strong>Spendenkonto:<\/strong><br \/>\nMiteinander e.V.<br \/>\nBank f\u00fcr Sozialwirtschaft Magdeburg<br \/>\nIBAN: DE84 8102 0500 0008 4734 01<br \/>\nSWIFT \/ BIC: BFSWDE33MAG\u2028Verwendungszweck: Bernburg\/Revision<\/div>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Abdurrahman E., der im September 2013 einen Angriff von einer Gruppe Neonazis auf dem Bahnhof von Bernburg nur knapp \u00fcberlebte, will das schockierende Urteil des Landgerichts Magdeburg im Prozess anfechten. 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