Redebeiträge vom 4.11.2018

Wir dokumentieren hier die Redebeiträge von der Demonstration „Wer schweigt, stimmt zu – Den rassistischen Konsens durchbrechen!

Wir sind die antifaschistische Gruppe Antithese aus Erlangen. Wir grüßen alle TeilnehmerInnen der Demonstration und erklären uns solidarisch mit ihrem Anliegen.

Ein Teil unserer politischen Aktivitäten umfasst die Gedenkarbeit zu dem antisemitischen Attentat an Shlomo Lewin und Frida Poeschke in Erlangen im Jahr 1980. Wir möchten mit diesem Redebeitrag zum einen wieder überregional auf den antisemitischen Doppelmord aufmerksam machen und zum anderen erste Ergebnisse unserer theoretischen Beschäftigung mit solidarischem, kritischem Gedenken vorstellen. Ein zentraler Aspekt unserer Konzeption von Gedenken besteht in der Reflexivität der eigenen Praxis. Wir haben deshalb ein Thesenpapier ausgearbeitet, das wir euch und damit der gemeinsamen Diskussion zugänglich machen möchten. Die Frage, wieso wir als Gruppe, die zu einem antisemitischen Attentat arbeitet, nun auf einer Demo zu rassistischer Gewalt sprechen, ist schnell beantwortet. Rassismus, der im Fokus dieser Demo steht, und Antisemitismus müssen nicht nur theorethisch so zusammengedacht werden, wie sie real im Verhältnis stehen. Bereits die gewaltsam erzwungene Eigenschaft der Betroffenen, Opfer von nazistischen Angriffen geworden zu sein, erfordert eine gemeinsame übergreifende Thematisierung ihrer Tode. Wir müssen solidarisch gedenken und gemeinsam mit anderen Akteur_innen solidarisch eine kritische Gedenkpraxis organisieren.

Nun einige Worte zum antisemitischen Attentat in Erlangen im Jahr 1980.

Shlomo Lewin, Rabbiner und Verleger und Frida Poeschke, seine Lebensgefährtin, engagierten sich beide im Sinne des christlich-jüdischen Dialogs. Lewin hatte zudem die Gründung einer jüdischen Kultusgemeinde geplant und wollte damit einen zentralen Beitrag zur erneuten Etablierung öffentlichen jüdischen Lebens in Erlangen nach dem zweiten Weltkrieg und der Shoah leisten. Am 19. Dezember 1980 werden Lewin und Poeschke abends in ihrem Haus mit mehreren Pistolenschüssen getötet. Damit wurde vorerst auch die geplante Gründung der jüdischen Gemeinde verhindert. Unmittelbar nach der Tat wurde wesentlich im Umfeld der Opfer ermittelt.

Im weiteren Verlauf der Ermittlungen stießen die Behörden auf den späteren Tatverdächtigen Uwe Behrendt. Zunächst wurde von behördlicher Seite davon ausgegangen, dass Behrendt allein handelte. Vieles spricht jedoch damals wie heute dafür, dass es weitere Unterstützer_innen bei der Tat gegeben haben muss. Sicher ist, dass Behrendt führendes Mitglied in der „Wehrsportgruppe Hoffmann“ war, einer neonazistischen Terrororganisation, aus deren Reihen auch der Oktoberfestattentäter Gundolf Köhler stammte. Behrendt konnte der behördlichen Verfolgung durch eine Flucht in den Libanon entgehen, wo er später Selbstmord begangen haben soll. Die Anklage im Mordfall gegen den Gründer und Anführer der „Wehrsportgruppe Hoffmann“ Karl-Heinz Hoffmann und seine Lebensgefährtin Franziska Birkmann, deren Brille am Tatort gefunden wurde, wurde trotz vorhandener Indizien fallen gelassen. Bis heute wird von staatlicher Seite die These aufrecht erhalten, dass Behrendt allein gehandelt hat.

Ende 2016 fassten wir als Gruppe den Entschluss unsere Gedenkarbeit zu dem antisemitischen Doppelmord in Erlangen, die sich bisher auf eine jährliche Gedenkveranstaltung in der Erlanger Innenstadt beschränkt hatte, in ein langfristiges Dokumentations- und Bildungsprojekt münden zu lassen. Spätestens als klar wurde, dass wir uns eingehender mit Gedenkpolitik auseinandersetzen wollen, standen wir vor der Notwendigkeit einer Selbstverständigung darüber, was für uns Gedenken bedeuten kann und soll. Erste Ergebnisse unseres Reflexionsprozesses wollen wir euch hier vorstellen.

Ein Ausgangspunkt für unsere Auseinandersetzung war das Unbehagen an dem Gedanken, wir könnten die Ermordung Lewins und Poeschkes durch die Form der politischen Kundgebung instrumentalisieren. Was wir dagegen erreichen wollten, war ein kritisches Gedenken zu praktizieren. Die Unterscheidung des Gedenkens von der Trauer brachte uns einem Verständnis davon, wie kritisches Gedenken aussehen könnte einen entscheidenden Schritt näher. Während Trauer die individuelle, psychische Verarbeitung eines Verlustes bezeichnet, meint der Begriff des Gedenkens eine öffentliche Auseinandersetzung mit dem Verlust von Menschenleben, in deren Rahmen diesem Tod politische, historische und gesellschaftliche Bedeutung zugewiesen wird. Der Zweck von Gedenken liegt immer außerhalb der Personen, denen gedacht wird. Deshalb ist Gedenken immer Instrumentalisierung und im Gegensatz zu Trauer auf Legitimation angewiesen. Die Instrumentalisierung selbst kann deshalb nicht Ansatzpunkt der Kritik sein, sondern nur der konkret visierte Zweck des Gedenkens. Er kann illegitim oder legitim sein.

Was aber ist legitimes Gedenken? Unserer Auffassung nach, ist der einzige legitime Zweck, den öffentliches Gedenken verfolgen kann der, dass es sich selbst zukünftig überflüssig macht. Das bedeutet, dass sein Zweck sein muss, zu mahnen und zu verhindern, dass ähnliches noch einmal geschieht. Dazu gehört, den Tod der Personen, denen gedacht wird, als sinnlosen und vermeidbaren Tod – als Ungeheuerlichkeit – auszuweisen und die Bedingungen ihres Todes zu benennen. Es gilt also, herauszuarbeiten welche gesellschaftlichen Verhältnisse und Bedingungen eine solche Tat ermöglicht und nicht verhindert haben und diese Verhältnisse zu kritisieren. Gerade in den herrschenden Formen des Gedenkens zeichnet sich der Charakter dieser gesellschaftlichen Verhältnisse ab. Illegitimes, falsches Gedenken ist daran auszumachen, dass es die Bedingungen und Verhältnisse, die die Tat ermöglicht haben gerade nicht thematisiert oder aber so thematisiert, dass die Aufrechterhaltung eines positiven Selbstbildes nicht in Frage gestellt wird. Dieses positive Selbstbild ist zum Beispiel die nationale Erzählung von den wieder gut gewordenen Deutschen, die den Zivilisationsbruch Auschwitz weltmeisterlich aufgearbeitet und damit endlich überwunden haben. Es ist zum Beispiel auch die Vorstellung, Rassismus existiere lediglich als individuelle Entscheidung und nicht als strukturelles Problem. Diese Selbstvergewisserungen und moralischen Absicherungen tragen zu nichts anderem bei, als der Verschleierung und so der Reproduktion der gewaltförmigen Verhältnisse.

Kritisches Gedenken muss also immer auch Kritik des Gedenkens sein. Dabei scheint uns entscheidend, die eigene Praxis des Gedenkens nie von dieser Kritik auszunehmen. Kritisches Gedenken muss sich schon der Form nach gegen das falsche, illegitime Gedenken richten. Es kann nur als Selbstverunsicherung gedacht werden. Damit steht es in fundamentaler Opposition zu kollektiver Selbstvergewisserung auf jeglicher Ebene.

Diese Konzeption möchten wir in zweierlei Hinsicht auf unsere eigene Gedenkpraxis anwenden. Erstens wollen wir in Form einer relativ niedrigschwellig zugänglichen Broschüre, eines Internetauftritts und von Ausstellungen das Attentat und seine Bedeutung aus verschiedensten Perspektiven beleuchten.

Dazu gehört die Analyse und Kritik der historischen und aktuellen Erscheinungsformen des Antisemitismus, sowie rechter Strukturen, also den konkreten TäterInnen und UnterstützerInnen. Darüber hinaus die Auseinandersetzung mit staatlichen Strukturen, deren Verstrickungen in die Tat und ihrer Rolle im Nachgang, sowohl was die Interpretation, als auch was die Aufklärung der Tat betrifft und mit offiziellem Gedenken, das der nationalen Selbstbestätigung verpflichtet ist. Dementgegen möchten wir eine kritische Deutung der Tat und ihrer Bedingungen setzen.

Zweitens möchten wir unsere Überlegungen im Sinne der Selbstverunsicherung zur Diskussion stellen und mit möglichst vielen anderen Initiativen kritischen Gedenkens solidarisch diskutieren. Auf dem Flyer mit unseren Thesen findet ihr eine Kontaktmöglichkeit, um mit uns in den Austausch zu treten.

Wenn es uns allerdings ernst ist mit dem reflexiven Gedenken, und somit dem Ansatz, dass es sich selbst überflüssig machen soll, darf sich politische Arbeit nicht auf diese Praxis allein beschränken. Sonst besteht die Gefahr, dass dieser bereits in einem moralischen Spannungsfeld stehende Akt zu einem Ritual in einer gewalttätigen Realität verkommt. Wir sollten auch die Anschläge und Morde der letzten Zeit, die eine rassistische Tatmotivation nahe legen, betrachten und zum Gegenstand des Mahnens und Gedenkens machen. Gleichzeitig können wir nicht beim Mahnen und Gedenken stehen bleiben, denn das alleine wird Neonazis und andere Rassist_innen und Antisemit_innen nicht vom Morden abhalten.

Mit der Vervielfachung von Gewalttaten in den letzten Jahren müssen wir auch konkret den deutschen Täterinnen entgegentreten, uns solidarisch mit den potentiell Betroffenen zeigen und der Verharmlosung und Relativierung solcher Taten durch Parteien, Medien und Polizei entgegenstellen. Der Rückhalt den die Täter erfahren, muss gebrochen werden. Letzten Endes bedeutet all dies den Ideologien und realen Gebilden dieser gewaltvollen Gesellschaft eine Absage zu erteilen. Nur ein menschenwürdiger Zustand kann die Notwendigkeit des Gedenkens aufheben.

Kein Vergeben, kein Vergessen – nie wieder Deutschland!


 

Am 19.12.1980 wurden der Verleger und Rabbiner Shlomo Lewin und seine Lebensgefährtin Frida Poeschke in ihrem Haus in Erlangen erschossen. Der mutmaßliche Täter Uwe Behrendt stammt aus dem inneren Kreis der in Ermreuth ansässigen Wehrsportgruppe (WSG) Hoffmann, handelte den Ermittlungsbehörden zufolge als Einzeltäter und soll im September 1981 in einem libanesischen paramilitärischen Ausbildungslager Selbstmord begangen haben.

Ein Fall der viele offene Fragen aufwirft, aber wenig in Erinnerung geblieben ist. Wir möchten Geschichte, das antisemitische Gedankengut und die Taten der WSG, das Leben und Handeln der beiden Mordopfer, das Agieren der Ermittlungsbehörden sowie die mediale Berichtserstattung zur WSG und zum Doppelmord aufarbeiten. Als ersten Schritt haben wir das folgende Thesenpapier zu unserem Verständnis von kritischem Gedenken erarbeitet. Wir möchten unsere Überlegungen im Sinne der Selbstverunsicherung hier zur Disposition stellen und mit möglichst vielen anderen Initiativen kritischen Gedenkens solidarisch diskutieren.

10 Thesen zu Gedenken als Kritik

1. Wir müssen darüber nachdenken, wie Shlomo Lewin und Frida Poeschke, die am 19.12.1980 in Erlangen von einem Antisemiten ermordet wurden, heute legitimerweise gedacht werden kann. Am Beginn dieser Überlegung steht die Unterscheidung von individueller Trauer und öffentlichem Gedenken. Als individuelle Trauer verstehen wir die psychische Verarbeitung eines Verlustes, beispielsweise des Todes einer oder mehrerer Personen. Als öffentliches Gedenken verstehen wir die überindividuelle Auseinandersetzung, beispielsweise, aber nicht ausschließlich, mit dem Tod einer oder mehrerer Personen, bei der Ereignissen jeweils gesellschaftliche, politische, historische Bedeutungen zugewiesen werden. Diese Form der Auseinandersetzung und insbesondere diese Zuweisung von Bedeutung verfolgt immer einen Zweck.

2. Kollektives und öffentliches Gedenken unterscheidet sich von der individuellen Trauer dadurch, dass es stets auch – bewusst oder unbewusst – Mittel für politische oder gesellschaftliche Zwecke, also solche, die außerhalb des eigentlichen Ereignisses und seiner individuellen Verarbeitung liegen, ist. Vor diesem Hintergrund müssen wir davon ausgehen, dass jedes Gedenken als öffentliche Auseinandersetzung mit spezifischer Zielsetzung den eigentlichen Vorfall und damit den Anlass zur individuellen Trauer instrumentalisiert, also zum Mittel macht. Im Gegensatz zur individuellen Trauer ist öffentliches Gedenken somit auf Legitimation angewiesen und damit kritisierbar.

3. Als entscheidender Faktor für die Bewertung einer bestimmten öffentlichen Gedenkpraxis muss dann deren konkret visierter Zweck betrachtet werden. Das heißt: nicht die Instrumentalisierung an sich, sondern nur ihr Zweck kann Ansatzpunkt der Kritik sein. Daraus ergibt sich, dass es normativ unterscheidbare Formen des Gedenkens geben muss, also legitimes und illegitimes Gedenken. Es schließt sich notwendig die Frage danach an, was illegitimes Gedenken ist. Sofern bestehende und verbreitete Formen des Gedenkens sich als illegitim erweisen, ist weiter zu fragen, wieso diese existieren und wie sie vorherrschend werden. Gleichzeitig steht zur Diskussion, woran legitimes Gedenken orientiert und wie es gestaltet werden kann.

4. Der Mord ist die letzte Konsequenz der Negation des Individuums. Angelegt ist diese Negation bereits in der Ideologie. Noch vor der Möglichkeit, über die Freiheit des Individuums überhaupt zu sprechen, steht dessen unveräußerliches Recht darauf, dass sein Leben von niemandem zu nehmen ist – es geht allem Politischen voraus. Einzig legitimer Zweck öffentlichen Gedenkens – also der Instrumentalisierung – kann nur sein, zu verhindern, dass ähnliches noch einmal geschieht. Dazu gehört, den Tod der Personen, denen gedacht wird, als sinnlosen und vermeidbaren Tod – als Ungeheuerlichkeit – auszuweisen und die Bedingungen ihres Todes zu benennen. Folglich kann nur Gedenken, das sich diesen Zweck setzt, also die historischen und aktuellen Bedingungen einer solchen Tat kritisiert und sich die Verhinderung einer Wiederholung zur Aufgabe macht, legitimes Gedenken sein. Es ist solidarisch mit den Opfern und kritisch gegenüber den Verhältnissen, die sie in den Stand des Opferseins versetzt haben.

5. Als illegitime – weil unkritische – Formen des Gedenkens, wären in Konsequenz solche zu bestimmen, deren Zweck die Verleugnung der Bedingungen der Tat oder ihres Fortbestehens, die eigene Entlastung, oder die Verfälschung des Geschehenen notwendig bedingt. Verleugnung der Ursachen und ihres Fortbestehens, Verweigerung der Selbstreflexion und Revision der Geschichte tragen durch Verschleierung zur Reproduktion der Bedingungen der Tat bei und ermöglichen so die Wiederholung des Geschehenen. Öffentliches Gedenken in diesem Sinne kann der Wiederholung etwas entgegensetzen wollen, ist aber nicht in der Lage dazu. Das heißt, dass das bewusst formulierte Ziel des Gedenkens zwar sein kann, eine ähnliche Tat um jeden Preis zu verhindern, dass aber dennoch einerseits die Bedingungen nicht erkannt oder nicht angemessen kritisiert werden können, und/oder dass sich andererseits, unabhängig vom Bewusstsein der Gedenkenden, ein ganz anderer Zweck verwirklicht.

6. Es schließt sich notwendig die Frage an, wieso es illegitimes Gedenken gibt und wieso es sich gesellschaftlich durchsetzen kann. Gedenken ist umkämpft, weil Interpretationen umkämpft sind. Wie gedacht wird, hängt davon ab, wie eine Tat interpretiert wird, also mit welcher gesellschaftlichen, historischen und politischen Bedeutung sie in Verbindung gebracht wird. Auch der Zweck des Gedenkens, also warum gedacht wird, kann von dieser Interpretation abhängig sein. Allerdings geht der Zweck des Gedenkens (oder gerade des Nicht-Gedenkens) der Interpretation der Tat voraus und und beeinflusst ihre inhaltliche Ausprägung. Das könnte bedeuten, dass Ereignisse aus politisch-strategischen Gründen bewusst falsch interpretiert, oder entscheidende Aspekte dethematisiert, zugespitzt oder verleugnet werden. Allerdings scheint es nicht hinreichend, solcherlei bewusst strategischen Umgang mit Gedenken grundsätzlich zu unterstellen.

Zumal eine umfassende Gültigkeit dieser Unterstellung angesichts der umseitigen Bekundung guten Willens bei den meisten öffentlichen Gedenken und der anteiligen Aufnahme kritischer Elemente in das Gedenken nicht wirklich plausibel erscheint. Um die Praxis des öffentlichen Gedenkens in ihrer Widersprüchlichkeit und die Möglichkeit der Durchsetzung des falschen Gedenkens auch gegen den guten Willen der Einzelnen genauer verstehen zu können, müssen also sozialpsychologische Überlegungen miteinbezogen werden. Wenn eine Bemühung um Einsicht in die Bedingungen der Tat, also ihre vernunftgeleitete Interpretation, dazu führen würde, dass ein positives individuelles oder kollektives Selbstbild, oder gar ganze Charakterstrukturen, nicht länger aufrecht erhalten werden können, diese Aufrechterhaltung allerdings psychisch notwendig ist und deshalb in der Interaktion mit der Außenwelt angestrebt wird, dann muss schon die vernunftgeleitete Interpretation selbst abgewehrt werden. Einzusehen, dass es eine antisemitische Gesellschaft ist, die antisemitische Morde ermöglicht, würde die Kritik des Kollektivs, das wesentlich für die eigene narzisstische Zufuhr sorgt, notwendig machen. Dass sich von dieser Gesellschaft die Einzelnen nicht ausnehmen können, würde Selbstreflexion notwendig machen.

7. Besonders deutlich lässt sich was bisher über das falsche Gedenken gesagt wurde an Formen des offiziellen, beziehungsweise des nationalen Gedenkens nachvollziehen, da deren Zweck immer die Legitimierung des eigenen Kollektivs und der eigenen Institutionen, also kollektive Selbstvergewisserung sein muss. Die Aufrechterhaltung dieses legitimen Bildes des Kollektivs ist nicht nur den Institutionen und ihren RepräsentantInnen, sondern auch die einzelnen Subjekten ein Anliegen. Dieses Anliegen kann sowohl bewusst, als auch unbewusst im zuvor beschriebenen Sinne sein. Institutionelle und individuelle Praxis stützen sich gegenseitig. Der verfolgte Zweck, die Erhaltung des positiven kollektiven Selbstbildes, die über die sozialpsychologische und die legitimatorische Ebene hinaus auch ökonomische Vorteile hat, kann mit dem legitimen Ziel des „Nie wieder!“ in Konflikt geraten. Beispielsweise, wenn gerade die Benennung der Bedingungen der Tat oder ihres Fortbestehens – das Fortleben antisemitischen Potentials in der Gesellschaft und ihren Subjekten – der kollektiven Selbstvergewisserung entgegenstehen. Besonders in Deutschland bedeutet dies, dass zum offiziellen, beziehungsweise nationalen Gedenken auch die Abgrenzung von der als schmerzhaft empfundenen nazistischen Vergangenheit und so die Performance einer kollektiven Läuterung gehört. So wird die Interpretation jedes neonazistischen Mordes von dieser Abgrenzung und der kollektiven Selbstvergewisserung bestimmt.

8. Unter Berücksichtigung der Ursachen und Folgen falscher Formen des Gedenkens muss der Inhalt oder der Modus kritischen Gedenkens dann sein: a) das Erkennen der Bedingungen des Vorfalls, sowie der Bedingungen der Interpretation des Vorfalls b) die Kritik dieser Bedingungen und aller Praxis die sie reproduziert c) die politische Arbeit (Bildungsarbeit, Intervention in öffentliche Gedenkpraxis, Öffentlichkeitsarbeit) gegen sie.

9. Konkret bedeutet dies für unser Anliegen, also für ein kritisches Gedenken an die antisemitische Ermordung von Frida Poeschke und Shlomo Lewin, (1) die Auseinandersetzung mit Antisemitismus, verstanden als Analyse und Kritik seiner historischen und aktuellen Erscheinungsformen. (2) Weiterhin die Auseinandersetzung mit rechten Strukturen, also den konkreten TäterInnen und UnterstützerInnen. (3) Sowie mit staatlichen Strukturen, deren Verstrickungen in die Tat und ihrer Rolle im Nachgang, sowohl was die Interpretation, als auch was die Aufklärung der Tat betrifft; mit offiziellem Gedenken, das der nationalen Selbstbestätigung verpflichtet ist. (4) Es bedeutet auch die Dokumentation und die eigene politische, historische, sowie gesellschaftliche Deutung der Tat und ihrer Bedingungen. Gerade weil die Interpretation solcher Taten umkämpft ist, erscheint sie uns als möglicher Ansatzpunkt für die politische Praxis. Kritisches Gedenken, wie wir es bis hierhin ausgeführt haben, bedeutet jedoch nicht zuletzt (5) die kollektive Selbstverunsicherung. Unter dieser Voraussetzung muss auch unser Versuch, dem formulierten kritischen Anspruch an das Gedenken gerecht zu werden, wiederum kritisch gelesen werden und für Weiterentwicklungen und Widerspruch offen bleiben.

10. Individuelle Trauer will das verlorene Objekt überwinden, die gerissene Wunde schließen. Kollektive Selbstvergewisserung durch falsches Gedenken muss an den Strukturen vorbeisehen, die die Bedingung des Geschehenen sind und hält somit an ihnen fest. Auch sie will das Verlorene – als Objekt – überwinden, allerdings zu unrecht. Sie verweigert auch die narzisstische Kränkung, die eine Einsicht in die eigene Verstricktheit ermöglichen und bedeuten würde. Kritisches Gedenken im Sinne der kollektiven Selbstverunsicherung muss gerade an dem Verlorenen festhalten, am Objekt festhalten, nicht nur als Personen sondern insbesondere als Opfer im Stande ihres Opferseins und sich mit ihnen solidarisch zeigen. Es muss sowohl die Strukturen in den Blick nehmen, die das Geschehene ermöglicht haben, als auch die selbstreflexive Einsicht in die eigene Verstricktheit in die Verhältnisse zu seiner Aufgabe machen.

Die Ergebnisse unserer Arbeit wollen wir in Form einer relativ niedrigschwellig zugänglichen Broschüre, eines Internetauftritts und von Ausstellungen zugänglich machen.

Kontakt: ini-kritischesgedenken@riseup.net

Initiative für kritisches Gedenken Erlangen – Projektgruppe zur Aufarbeitung des antisemitischen Attentats an Shlomo Lewin und Frida Poeschke 1980


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